Anzing/München:Mit der Bratpfanne erschlagen

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Ein 56-jähriger Anzinger gesteht vor Gericht den Mord an seiner Ehefrau. An Einzelheiten will er sich aber nicht erinnern können und auch das Motiv für die Tat bleibt offen

Von Andreas Salch, Anzing/München

Ein 56-jähriger Kaufmann aus Anzing hat vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II gestanden, dass er seine Frau im Mai vergangenen Jahres mit einer Bratpfanne erschlagen hat. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Heimtücke aus, ein Motiv jedoch nennt sie in ihrer Anklage nicht. Nach der Tat hatte der 56-jährige Robert Sch. die Leiche in die Badwanne des gemeinsam bewohnten Anwesens gelegt. Dort habe er sie "nach buddhistischem Ritus aufgebahrt" und drei Tage lang von "ihr Abschied" genommen, sagte er zum Auftakt des Prozesses. Anschließend habe er sich mit einer Überdosis Schlaftabletten das Leben nehmen wollen. Robert Sch. wurde aber noch rechtzeitig gefunden. Bis dahin hatte seine tote Frau sechs Tage lang in der Badwanne gelegen.

Robert Sch. hatte es als Kaufmann bei einem Münchner Konzern bis in eine Führungsposition gebracht. Er verdiente sehr gut. Ende der 1980er Jahre lernte er dort seine zehn Jahre ältere Frau kennen. Sie hätten die "gleichen Leidenschaften und Vorstellungen" gehabt. "Vorlieben für Reisen in vulkanische Landschaften, den Weinanbau und den Buddhismus." Im Jahr 2000 heiraten die beiden im Urlaub in Schottland auf einer Insel. Vier Jahre später zogen sie nach Anzing, wo sie sich ein Haus mit Garten gekauft hatten. Das Paar, das keine Kinder bekommen konnte, genoss seinen Wohlstand. Sie hätten sich gute Weine gegönnt und er auch gerne mal eine "gute Zigarre am Abend", so Robert Sch. bei seiner Vernehmung.

Dann begannen schlechtere Zeiten. 2007 verlor Robert Sch. seinen Job. Er erhielt eine Abfindung über 150 000 Euro und wurde Franchisenehmer bei einem Weingroßhändler. Das Geschäft lief nicht. Ende 2013 meldete er sein Gewerbe ab. Von da an ging es finanziell mit ihm und seiner Frau, die inzwischen in Rente war, bergab. Auf ihrem Haus lastete noch eine Hypothek von rund 200 000 Euro. Die finanziellen Schwierigkeiten hätten in ihrer Beziehung bald eine "tragende Rolle" gespielt, erklärte der 56-Jährige. "Wir wollen nicht so weiterleben", hätten er und seine Frau sich gesagt.

Als die Mutter seiner Frau einen Schlaganfall erlitt und nur mit Apparatemedizin am Leben erhalten werden konnte, hätten sie sich gefragt, "ob wir so enden wollen", so Sch. "Wir hatten ein schönes Leben geführt und uns vorgestellt, auch das Alter so zu gestalten", berichtete der 56-Jährige.

Im August 2014 brach sich seine Frau den Oberschenkel. Sie musste operiert werden. Die Zeit der Rekonvaleszenz soll sie seelisch zermürbt haben. Als sie merkte, dass sie keine Kraft mehr für längere Spaziergänge hat, sei sie "fix und foxi" gewesen, so der Angeklagte. "Mit meinem Fuß, das wird nie mehr was werden", soll sie gesagt haben. Seine Frau habe erkannt, so Robert Sch., dass sie "ihr gewohntes, interessantes Leben nicht mehr führen kann." Nach zwei Zusammenbrüchen habe sie zum ihm gesagt haben: "Ich will nicht arm und krank alt werden." In seinem Kopf, so Robert Sch., habe sich ein "geistiges Verdun abgespielt".

Seine Frau habe ihn aufgefordert, sich zu erkundigen, wie man aus dem Leben scheiden könne. "Lass dir halt was einfallen. Ich will nicht wissen, wann, wo und wie", soll sie erklärt haben. Tabletten habe sie angeblich strikt abgelehnt. "Wenn du nicht als Erster gehst, musst du mich vorausschicken", habe seine Frau von ihm verlangt, so Sch. "Mädel, weißt du überhaupt, was du da sagst", habe er sie gefragt. Dies soll im März vorigen Jahres gewesen sein. "Das war das Endstadium des Ganzen", sagte Robert Sch. Als Richter Thomas Bott wissen will, ob er von seiner Frau tatsächlich aufgefordert worden sei, sie zu töten, blieb der 56-Jährige vage.

Am Abend des 29. Mai vorigen Jahres stand die 66-Jährige im Bad und soll sich gewaschen haben, um dann ins Bett zu gehen. Er habe eine Edelstahlpfanne aus der Küche mit nach oben genommen, so Sch. Dann habe er zugeschlagen. Wie oft, weiß er angeblich nicht mehr. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll es zwischen den Eheleuten aber zu einer "körperlichen Auseinandersetzung" gekommen sein. Dabei soll Robert Sch. seine Frau gegen Einrichtungsgegenstände im Bad geschleudert haben. An der Leiche der 66-Jährigen befanden sich unter anderem elf Blutergüsse und eine große Verletzung am Hinterkopf. Nachdem die 66-Jährige das Bewusstsein verlor, so die Anklage, habe Robert Sch. ihr entweder mit dem Ellbogen, dem Knie oder seinem Fuß gegen den Hals gedrückt. Gerichtsmedizinern zufolge starb die 66-Jährige durch eine "intensive Kompression des Halses." Robert Sch. aber insistierte: "Das kann und will ich mir nicht vorstellen." Der Prozess dauert an.

© SZ vom 17.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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