Überholverbot:Tiger versus Schoßkatze

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Warum ein Überholverbot im Forst zwar vielleicht nervt, aber sinnvoll ist.

Kommentar von Michaela Pelz

Samstagmorgen, 7.30 Uhr. Die Sonne scheint, die Straßenverhältnisse sind gut, die Laune auch, auf dem Weg von Ebersberg nach Markt Schwaben. Am Fahrbahnrand ist der Wald seit geraumer Zeit lichter geworden, dennoch fühlt man sich zwischen den hohen Bäumen zuweilen wie in einem heimeligen, grünen Tunnel, in dem das Auge passend zur gemäßigten Geschwindigkeit ruhig schweifen kann. Die Linie in der Straßenmitte ist durchgezogen, Hinweisschilder auf das Überholverbot hat es schon weit vorher gegeben. Plötzlich nähert sich von hinten ein schwarzer Porsche mit Münchner Nummer. Mit sattem Röhren schießt er wie ein Pfeil vorbei.

Eine Erinnerung drängt sich aus den Tiefen des Gedächtnisses nach vorn, an diese legendäre Werbung: "Pack den Tiger in den Tank!" Im Vergleich dazu scheint das eigene Auto eher ein sanftes Schoßkätzchen, wie es so vor sich hinschnurrt, sämtliche Beschränkungen brav beachtend.

Was nicht unbedingt ein Grund zur Freude ist. Denn, ja, auch als gesetzestreue Bürgerin, die sogar mitten in der Nacht brav an jeder roten Ampel hält, egal, ob andere Fahrzeuge unterwegs sind oder nicht, muss man im Forst manchmal ordentlich die Zähne zusammenbeißen. Etwa wenn sich hinter einem sehr vorsichtigen Fahrer wieder eine ewig lange Schlange gebildet hat. Aber man lässt das Vorbeifahren halt, so wie man sich auch nicht zwei Bier in den Schlund kippt, bevor man sich ans Steuer setzt ... obwohl, war da nicht mal was? Egal. Man tut es nicht. Und wenn sich doch eine leise Verärgerung breit machen will, angesichts eines weiteren fetten SUV, der die diversen Verbote gepflegt ignoriert, erinnert man sich an die diversen Marterl am Wegrand im Forst und daran, dass es vielleicht manchmal nicht angenehm ist, ein paar Minuten Zeit zu verlieren, aber deutlich besser, als nie wieder für irgendetwas Zeit zu haben. Außerdem: Wenn man die Autobahn erreicht hat - und nicht gerade Ferienstart ist - dann darf man den Tiger ja gern von der Leine lassen. Insofern: Ganz klares "Ja" zu einem nachweislich sinnvollen Überholverbot im Forst.

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