Umweltschutz:Markt Schwaben erhält Baumschutzverordnung

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Der Gemeinderat einigt sich fraktionsübergreifend auf einen Kompromiss. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 50 000 Euro.

Von Merlin Wassermann, Ebersberg

17 Jahre ist es her, da fällte der Gemeinderat Markt Schwaben den Entschluss, seine Baumschutzverordnung in Altpapier zu verwandeln. Seit 2005 durften die Markt Schwabener nun selbst an Bäumen fällen, was auf ihrem Grundstück wuchs und ihnen aus dem ein oder anderen Grunde im Weg stand. Das führte mitunter zu Unmut bei Naturschutzverbänden, wie vor knapp einem Jahr, als zwei mehr als 100 Jahre alte Linden in der Gemeinde gefällt wurden.

Nun ist die Welt in diesen 17 Jahren eine andere geworden: Angela Merkel ist nicht mehr Bundeskanzlerin; Justin Bieber nur mehr eine Fußnote der Musikgeschichte; und die Themen Umwelt- und Naturschutz sind aufgrund von Klimakrise, Rekordhitzesommern und Überschwemmungen zu bedeutenden politischen Zielen geworden. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Markt Schwabens nun beschlossen, dass es an der Zeit sei, eine neue Baumschutzverordnung ins Leben zu rufen.

Ab einer Stammdicke von 80 Zentimetern greift die Verordnung

Den Antrag eingebracht hatten die Fraktionen der SPD, Grünen und Zukunft Markt Schwaben. Die Verordnung soll unter anderem dazu dienen, "eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu erreichen", "die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu fördern und zu sichern" sowie "die Klima- und Luftreinhaltefunktion zu fördern". Bäume verwandeln nicht nur CO2 in Sauerstoff, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag dazu, urbane Gebiete im Sommer kühl zu halten.

Um diese wichtigen Funktionen zu gewährleisten, wurden die Bäume der Gemeinde, die einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern haben, unter Schutz gestellt. Das Kappen - und natürlich Fällen - von Bäumen, die Versiegelung des Wurzelbereichs oder auch das Ausbringen von Herbiziden sind nun auch bei Bäumen auf Privatgrundstücken verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Außerdem sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte dazu verpflichtet, auf ihrem Grundstück stehende Bäume zu erhalten und zu pflegen.

Ausnahmen, etwa wenn der Baum krank ist, sind natürlich möglich. Besonders relevant ist die Verordnung jedoch für zukünftige Bauherren. Soll ein Baum, der eigentlich unter dem neuen Reglement geschützt ist, entfernt werden, muss dies der Gemeinde angezeigt werden.

Trotz unterschiedlicher Standpunkte einigt man sich fraktionsübergreifend auf die Verordnung

Wird der Baum gefällt, kann der Markt zukünftig verlangen, dass eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird. Je nach Dicke des ursprünglichen Stamms muss ein Baum mit einem Umfang von 18 bis 30 Zentimetern nachgepflanzt werden, sofern möglich auf dem Grundstück, auf dem der vorige Baum stand. Ist es nicht möglich, einen neuen Baum zu pflanzen, kann von der Gemeinde stattdessen eine Ersatzzahlung in Höhe von 1000 Euro für kleinkronige oder 1300 Euro für großkronige Bäume verlangt werden. Das Geld ist dann zweckgebunden an Pflanzung, Erhalt und Pflege gemeindeeigener Bäume.

Gänzlich unumstritten war der Beschluss der neuen Verordnung nicht. Die Fraktionen der CSU/FDP und der Freien Wähler witterten eine Gängelung der Bürger durch die neue Verordnung. Sie seien "grundsätzlich der Meinung, dass kein Schutz notwendig ist und auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger vertraut werden kann", wie es in einer Stellungnahme heißt.

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Nach 17 Jahren erhält Markt Schwaben wieder eine Baumschutzverordnung. Warum das keine Gängelei ist, sondern eine gute Idee.

Kommentar von Merlin Wassermann

Raphael Brandes (Grüne) widerspricht dem Vorwurf der Gängelung: "Es handelt sich hierbei um einen sozialen Ansatz, weil die Bäume wichtige Funktionen für die ganze Gemeinschaft erfüllen." Deswegen spreche er auch lieber von einem Leitfaden, vor allem für Bauherren, statt von einer Verordnung. Zwar habe jeder Bürger ein Recht darauf, sein Grundstück zu entwickeln. "Aber steht nicht auch im Gesetz: Eigentum verpflichtet?", gibt Brandes zu bedenken.

Die Fraktionen fanden schließlich zu einem Kompromiss, was die besonders umstrittene Mindest-Dicke des Baumstamms anbelangt: statt der ursprünglich vorgeschlagenen 60 Zentimeter einigte man sich auf die 80 Zentimeter. Dieser Kompromiss stelle eine "gute Basis her, um das Thema dauerhaft sachlich und emotional zu befrieden", wie es von CSU und Freien Wählern heißt. Raphael Brandes sieht das ähnlich. Er findet es besonders schön, dass die Baumschutzverordnung fraktionsübergreifend beschlossen wurde. Bürgermeister Michael Stolze (parteilos) sieht hier einen "tragfähigen Kompromiss", mit dem alle Gemeinderatsmitglieder leben könnten. Und auch die Bäume werden sich vermutlich über die neue Verordnung freuen.

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