Umweltschutz:Uralte Linden wegen fehlender Verordnung gefällt

Lindenfrevel in Lindenstrasse Markt Schwaben

Grablichter für einen Baum: In Markt Schwaben wurden zwei gesunde alte Linden abgeholzt.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Zwei mehr als 100 Jahre alte Linden wurden auf einem Grundstück am Markt Schwabener Lindenweg gefällt.

Von Barbara Mooser, Markt Schwaben

Wer das Grundstück auf Google Maps betrachtet, kann sie noch sehen: zwei prächtige Linden mit gewaltigen Kronen, die am Rande eines unbebauten Grundstücks am Lindenweg stehen. Doch seit Dienstag sind von den Bäumen nur noch Stümpfe vorhanden, auf denen ein paar rote Grablichter leuchten. "Das ist richtig traurig", sagt Erich Greiner, der sich lange im Vorstand der Markt Schwabener Grünen und zeitweise auch im Gemeinderat engagiert hat. Seinen Schätzungen zufolge dürften die beiden Bäume 120 bis 150 Jahre alt gewesen sein - so etwas ist auch im Markt Schwabener Ortsgebiet selten. Doch auch wenn der Verlust schmerzt - illegal war die Fällung nicht, wie die Gemeinde unterstreicht.

Denn anders als andere Kommunen im Landkreis hat Markt Schwaben keine Baumschutzverordnung, die eine Fällung so großer Bäume ohne Genehmigung der Gemeinde verbieten würde. Beziehungsweise: Markt Schwaben hat so eine Verordnung nicht mehr - 2005 wurde sie auf Initiative von Albert Hones (CSU) abgeschafft, eine knappe Mehrheit fand sich für den Vorschlag im Gemeinderat. Hones hatte damals damit argumentiert, dass mit der Baumschutzverordnung die Bäume eben gefällt würden, bevor sie die Größe erreicht haben, mit der sie besonderen Schutz genießen. Ein Argument war auch gewesen, dass die Markt Schwabener um den Wert schöner, großer Bäume wüssten und sie aus eigenem Antrieb schützten. Dass dem aber nicht unbedingt nicht immer so ist, hat sich in den knapp zwei Jahrzehnten, die seither vergangen sind, gezeigt. Nach schmerzhaften Fällaktionen war immer wieder der Ruf nach einer neuen Baumschutzverordnung laut geworden. Zuletzt hatten die Grünen 2017 einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber durchfiel.

Nur eine Möglichkeit hat die Marktgemeinde noch immer: In Bebauungsplänen können solche Bäume wie die beiden Linden als besonders schützenswert dargestellt werden. Dann muss der Bauherr eine Sondergenehmigung der Gemeinde einholen, wenn er sie dennoch fällen will. Doch einen solchen Bebauungsplan gibt es im fraglichen Areal nicht - oder vielmehr nicht mehr. Die Gemeinde hatte ihn aus mehreren Gründen aufgehoben, wie Walter Rohwer, Leiter der Bauverwaltung, erläutert. Zum einen seien für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Schießstättenweg "unglaublich viele Befreiungen erteilt" worden. Das heißt, dass mehrere Grundstückseigentümer im Geltungsbereich von der Gemeinde die Erlaubnis erhielten, sich nicht ganz genau an die Vorgaben im Bebauungsplan zu halten. Zum anderen sei bei diesem Bebauungsplan ein "Bekanntmachungsfehler" gemacht worden, der eine Unwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge haben könnte, sagt Rohwer. Daher habe sich der Gemeinderat letztlich für die Aufhebung ausgesprochen. Dass dies auch unerwünschte Folgen haben könnte, war freilich klar gewesen: Aus Sorge um die Bäume hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts in einer Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens von einer Aufhebung des Bebauungsplans abgeraten.

Aus gutem Grund, wie sich jetzt zeigt. Die Bäume sind weg, das Grundstück ist kahl. Wie es hier weitergeht, ist unklar. Der Gemeinde liege jedenfalls weder ein aktueller Bauantrag noch eine Voranfrage für das Grundstück vor, erläutert Renate Dillmann vom Fachbereich Planen und Bauen im Markt Schwabener Rathaus. Zwar habe es 2018 einmal eine Voranfrage gegeben, damals habe der Eigentümer auf dem Grundstück zwei Einfamilienhäuser bauen wollen. Dieser Antrag sei aber dann wieder zurückgezogen worden, weil er nicht genehmigungsfähig gewesen sei. Ein neuer Vorschlag sei bisher nicht eingegangen.

Erich Greiner hofft, dass der aktuelle Fall vielleicht dazu führt, dass die Marktgemeinde ihre Bäume doch wieder besser schützt. Seinen Grünen-Kollegen hat er seinen entsprechenden Schriftwechsel mit den Behörden zugeleitet - als gute Begründung für einen neuen Anlauf für eine Baumschutzverordnung.

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