Landkreis Ebersberg:Viel Arbeit für die Kneipen-Kontrolleure

Lesezeit: 3 min

Die Gastronomen müssen in der Corona-Pandemie viele Regeln umsetzen - und machen das meist auch recht gut. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Maske unterm Kinn? Zu wenig Abstand? Andreas Wenzel und sein Team vom Sachgebiet Öffentliche Sicherheit im Landratsamt überprüfen, ob Corona-Regeln eingehalten werden.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Etwa einmal pro Woche gehen Andreas Wenzel und seine Kolleginnen und Kollegen auf Kneipentour: Bis zu fünf Gaststätten schafft jedes Zweier-Team dann meist an einem Nachmittag oder Abend. Doch mit Vergnügen haben diese Ausflüge wenig zu tun, und statt auf die Spezialitäten auf der Tageskarte schauen die Fachleute aus dem Ebersberger Landratsamt vor allem darauf, ob Impfnachweise kontrolliert, Abstände eingehalten und Masken richtig getragen werden. Insgesamt, so das Fazit nach mehr als eineinhalb Jahren Corona, machen die meisten Wirte und Veranstalter ihre Sache recht gut. "Es kommt nahezu nie raus, dass gar nichts passt", sagt Wenzel, der im Landratsamt das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit leitet.

Das heißt aber auch nicht, dass immer alles perfekt ist: Die Maske hängt unterm Kinn, ein Abstand beträgt statt der vorgeschriebenen 1,50 Meter nur 1,20 - so etwas komme schon vor, erzählt Wenzel. Bei Veranstaltungen habe er auch schon mal umbauen lassen, damit alles Corona-konform ist. Doch so drastische Fälle wie im Januar 2021, als sich Querdenker nach ihrer obligatorischen Demo in einer Pizzeria in Poing trafen, gebe es selten. Dann aber gibt es auch kein Nachsehen für den Gastwirt, der im Lockdown überhaupt niemanden im Inneren hätte bewirten dürfen - in solchen Fällen wird dann schon mal ein Bußgeld von 5000 Euro fällig.

Ansonsten, sagt Wenzel, wolle man nicht mit der "großen Keule", sondern mit Augenmaß vorgehen und die Gewerbetreibenden bei ihrer schwierigen Aufgabe unterstützen, dieser Kurs sei auch der Wunsch des Landrats. Dass der Landkreis Ebersberg bei Verstößen nicht ganz so streng vorgeht, zeigt sich auch im Vergleich mit anderen Landkreisen. Mitte August hatte das Ebersberger Team Geldbußen in Höhe von 117 000 Euro wegen Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verhängt - von Beginn der Pandemie an. Der Landkreis Starnberg hatte laut Informationen Wenzels bereits im Mai mehr als 200 000 Euro eingenommen, der Landkreis Fürstenfeldbruck hatte bereits Ende vergangenen Jahres 109 000 Euro an Bußgeldern verhängt.

Doch, das sagt sogar der Fachmann, es sei während der Corona-Monate bisweilen auch gar nicht so einfach gewesen, jederzeit durchzublicken, welche Vorschriften gerade gelten. Wenn er und seine Kolleginnen und Kollegen die Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz bearbeiten, die ihnen von der Polizei weitergeleitet werden, um das entsprechende Bußgeld zu verhängen, müssen sie oft genau nachschauen, von welchem Zeitpunkt die Anzeige stammt und welche Regeln damals galten. Den Ärger über diese Unübersichtlichkeit bekommen dann bisweilen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt zu spüren. "Der Frust sitzt teilweise tief", sagt Wenzel, schließlich gehe es auch um die wirtschaftliche Existenz.

Corona im Landkreis
:Jugendliche Pandemietreiber

Während die Infektionszahlen in Ebersberg insgesamt sinken, ist die Gruppe der unter 14-Jährigen überproportional betroffen. Mediziner appellieren an die Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen.

Von Andreas Junkmann

An eine Kontrolle erinnert sich Wenzel noch besonders gut, "alles hat super gepasst", Abstände, Kontaktdatenerfassung - der Wirt hatte alles genau richtig gemacht. Noch während der Kontrolle habe ihn aber ein Gast darauf aufmerksam gemacht, dass im Waschraum Papierhandtücher fehlten, ein winziges Problem nur, aber es habe den Wirt arg getroffen, "er wollte alles perfekt machen", sagt Wenzel. Das Beispiel zeige, wie nervös die Situation viele Betroffene gemacht habe.

Und auch für die Kontrolleure im Landratsamt bietet sie immer neue Herausforderungen. Zum Beispiel 3G: Inzwischen gilt die Vorschrift, dass wer sich in gewerblich genutzten Innenräumen aufhält, geimpft, genesen oder getestet sein muss. Doch Daten müssen dazu nicht gesammelt werden, Gastronomen müssen sich also den Impfpass oder den Impfnachweis am Handy zeigen lassen, aber dazu nichts schriftlich festhalten. Das macht es dem Team von Andreas Wenzel einigermaßen schwer, die Betriebe zu kontrollieren - sie können sich ja nicht einfach irgendwelche Listen vorlegen lassen. Die einzige Möglichkeit sei eben, eine Weile unauffällig abseits zu stehen und zu beobachten, ob die Gastronomen alles richtig machten, sagt Wenzel - bisher mit meist positivem Ergebnis.

Manchmal sind Veranstalter sogar strenger, als es die Regeln eigentlich erfordern müssen. So zum Beispiel beim Maibaumstüberl des Poinger Burschenvereins, das - Absurditäten der Corona-Zeit - nun im September organisiert worden sei. Eigentlich hätten die Burschen im Freigelände kein 3G vorschreiben müssen, es aber freiwillig dennoch getan, erzählt der Chef des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit. Auch sonst sei ein tolles Hygienekonzept vorgelegt worden; Stichproben gemeinsam mit dem Jugendschutz hätten auch gezeigt, dass es eingehalten worden sei. Bei solchen Sicherheitsstandards sei dann auch Feiern vertretbar, sagt er. "Natürlich bleibt ein gewisses Risiko, aber es ist doch erheblich eingedämmt."

Doch nachdem die Pandemie sich nun auch in den zweiten Winter hinein ziehen wird, bleibt für die Fachleute im Landratsamt auch künftig viel zu tun. Denn bald kommt die Zeit der Christkindlmärkte, eine Zeit voller Glühwein- und Plätzchenduft - und voll neuer Regeln.

© SZ vom 05.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Corona-Regeln in der Gastronomie
:"Was wir uns teilweise anhören müssen, ist hammerhart"

Seit einer Woche gilt in Bayern: Wer in Restaurants will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Wirte sind entsetzt darüber, wie renitent sich manche Gäste verhalten.

Von Andreas Junkmann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: