Grafing/München:Freiheit in weiter Ferne

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38-Jähriger wegen sexueller Nötigung verurteilt

Von Andreas Salch, Grafing/München

Ein 38-Jähriger, der am S-Bahnhof Grafing mehrere junge Frauen sexuell belästigt hat, ist jetzt vor dem Landgericht München II zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Der Kfz-Mechaniker nahm das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis.

Die Taten am S-Bahnhof Grafing geschahen im Herbst 2012. An zwei Tagen im Oktober sowie im November hatte der 38-Jährige sich in drei Fällen vor jungen Frauen teilweise entblößt und sich dabei befriedigt. Außerdem hatte er eine 14-Jährige am S-Bahnhof verfolgt, sie festgehalten und aufgefordert, ihn zu befriedigen. Als ein Pkw-Fahrer anhielt, war der Angeklagte geflüchtet. Diese Tat wertete das Gericht als sexuelle Nötigung. In allen anderen Fällen verurteilte es den 38-Jährigen wegen Exhibitionismus.

Der Kfz-Mechaniker ist bereits einschlägig vorbestraft. Sein Vorstrafenregister enthält zehn Eintragungen. Unter anderem hatte er 2001 in Rosenheim auf einem Volksfest eine damals 17-Jährige vergewaltigt. Das Landgericht Traunstein verurteilte den Kfz-Mechaniker für die Tat zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Außerdem ordnete es die geschlossene Unterbringung des Angeklagten im Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg am Inn an. Dort befindet sich der 38-Jährige inzwischen seit 14 Jahren. Ärzte der Klinik waren 2012 zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kfz-Mechaniker keine neuen Straftaten begehen werde. In den Akten taucht der Vermerk auf, wonach der Angeklagte "therapeutisch deutlich nachgereift" sei. Aus diesem Grund hatte die Klinik dem Mann im Herbst jenes Jahres sogenannte "Tagesurlaube" gewährt. Bei diesen Gelegenheiten kam es zu den Taten am S-Bahnhof in Grafing. Außer wegen Vergewaltigung ist der 38-Jährige auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und auch Exhibitionismus vorbestraft. Die Taten in Grafing hatte er zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht München II vor einer Woche gestanden.

Ein psychiatrischer Sachverständiger kam in der Verhandlung zu dem Ergebnis, dass von dem Angeklagten ein "erhöhtes Rückfallrisiko" ausgehe. Ob der 38-Jährige, sollte er eines Tages aus der Haft entlassen werden, aber tatsächlich wieder Straftaten begeht, könne man nicht sagen, so der Psychiater und fügte hinzu: "Man kann nicht in die Zukunft schauen."

Mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch die Richter am Landgericht München II rückt jedoch der Tag, an dem der Kfz-Mechaniker wieder in Freiheit leben kann, in unabsehbare Ferne.

© SZ vom 20.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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