Präparierte Schuhe:Rasierklingen in Sportschuhe gelegt: Sieben Monate Gefängnis

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Die Überraschung lauerte in den Schuhen. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Das Landgericht bestätigt das Urteil gegen eine Schneiderin aus dem Landkreis Ebersberg.

Von Andreas Salch, Ebersberg/München

Horrormieterin oder Mobbing-Opfer? Die Angeklagte, von Beruf Schneiderin, ist sich sicher: Sie ist das Opfer. Ihre Nachbarn hätten sich zusammengetan, um sie aus dem Haus zu bekommen. Tatsächlich ist ihr gekündigt worden. Insgesamt viermal. Im April vergangenen Jahres wurde die Wohnung der 45-Jährigen schließlich sogar geräumt. Seither wohnt sie allein in einem Wohncontainer. Er ist ihr von der Gemeinde, im Nordosten des Landkreises Ebersberg, wo sie lebt, zur Verfügung gestellt worden.

Der Groll der Schneiderin auf ihre Nachbarn ist noch nicht erloschen. "Ich kann es nicht anderes ausdrücken, ich wurde gemobbt", sagte sie jetzt vor dem Landgericht München II. Das Amtsgericht Ebersberg hatte sie im September 2016 wegen Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Dagegen legte die Schneiderin nun Berufung vor dem Landgericht München II ein.

Im Oktober 2015 soll sie die Fußmatten vor den Türen ihrer Nachbarinnen in dem Drei-Parteien-Haus, in dem sie wohnte, mit blauer Farbe beschmiert haben. Knapp drei Wochen danach soll sie je zwei Rasierklingen in ein Paar Sportschuhe gelegt haben, die eine ihrer Nachbarinnen vor ihre Türe abgestellt hatte. Passiert ist glücklicherweise nichts. Die Nachbarin hatte die Rasierklingen rechtzeitig entdeckt und den Vorfall der Polizei gemeldet.

Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten stand die Angeklagte, die 25-fach vorbestraft ist, unter offener Bewährung. Im Juli 2013 war sie wegen Urkundenfälschung und Sachbeschädigung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Vorausgegangen war ebenfalls ein Nachbarschaftsstreit. Damals lebte die 45-Jährige in Ebersberg und hatte unter anderem zwei Autos von Nachbarn mit einem Regenschirm zerkratzt. Schaden: Um die 10 000 Euro.

Das Gericht hat keine Zweifel an der Tat

Sie habe nur "in Ruhe" in ihrer letzten Wohnung bleiben wollen, beteuerte die Angeklagte in der Verhandlung vor dem Landgericht. Die Vorwürfe, die man ihr mache, seien aus der Luft gegriffen. Ihr Vermieter, der als Zeuge geladen war, sagte, der Friede im Haus sei mit dem Rauswurf der Angeklagten wieder hergestellt gewesen. Solange sie seine Mieterin gewesen sei, hätten sich die Nachbarn immer wieder beschwert.

Mal über Mülltonnen, die die Schneiderin in den Garten gestellt habe. Oder über einen "übel riechenden Flokati-Teppich", den sie im Garten zum Leidwesen ihrer Nachbarinnen dort aufgehängt habe. Ob gegen die Schneiderin ein Komplott geschmiedet worden sei, fragte die Vorsitzende Richterin eine der Nachbarinnen. "Des is' a Schmarrn", lautete die Antwort. Die zweite Nachbarin war wegen der Schneiderin sogar ausgezogen.

Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass die Angeklagte die Fußmatten beschmiert und auch die Rasierklingen in die Sportschuhe gelegt habe. Am Ende blieb es bei der Strafe des Amtsgerichts Ebersberg. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, muss die Schneiderin für sieben Monate in Haft. Außerdem wird aller Voraussicht nach die noch offene Bewährung von einem Jahr und drei Monaten widerrufen.

© SZ vom 05.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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