Wenn Fußballspieler mit der Entscheidung des Unparteiischen nicht einverstanden sind, steht ihnen seit einiger Zeit - neben dem branchenüblichen Reklamieren - ein neues Stilmittel der Revision zur Verfügung: der Videobeweis. Dass dieser tunlichst bemüht werden solle, signalisieren die Kicker gerne, indem sie mit den Fingern in der Luft Rechtecke in unmittelbarer Gesichtsnähe des Schiedsrichters formen. Keine Rechtecke geformt, aber trotzdem Einspruch eingelegt, hat nun ein 37-Jähriger vor dem Ebersberger Amtsgericht - und zwar gegen einen Platzverweis durch die Deutschen Bahn, für den er laut Urteil 1500 Euro zahlen sollte.
In Zügen ist zuweilen folgender Satz zu lesen: "Bei Schwarzfahrern sehen wir rot!" Bebildert ist diese Warnung mit einem Referee, der die farbig passende Karte in die Höhe reckt. Nun hat der Angeklagte aus dem südwestlichen Landkreis Ebersberg innerhalb von zwei Monaten gleich drei Mal auf den Ticketerwerb - um im Fachjargon zu bleiben - gepfiffen und das Unternehmen dadurch um exakt 15,60 Euro geprellt. Dieses wiederholte Foulspiel jedoch blieb von den Kontrolleuren nicht unbemerkt und ist entsprechend geahndet worden - und zwar mit einer Anzeige.
"Fehlentscheidung!", behauptete der Mann nun vor Gericht. Ja gut, zwei Mal sei er tatsächlich schwarzgefahren, das dritte Mal aber habe er einfach nur sein Ticket vergessen. Diesen Klärungsversuch allerdings grätschte Richterin Vera Hörauf sogleich mit der Bemerkung ab, dass sie sich durch die Finte nicht narren lasse: "Das sagt hier mindestens jeder Zweite, der schwarzfährt." Hinzu kam, dass der Angeklagte bereits in der Vergangenheit nicht immer fair gespielt hat, bereits 14 Regelbrüche verschiedenster Couleur sind in seinem Vorstrafenregister verzeichnet.
Dennoch suchte Hörauf den Dialog und reduzierte ob der überschaubaren finanziellen Mittel des 37-Jährigen die Strafe auf 1350 Euro - was für drei S-Bahn-Fahrten immer noch eine stolze "Transfer"-Summe ist. Um sich weitere Kosten zu sparen, kündigte der Mann an, auf ein Rückspiel vor dem Landgericht verzichten zu wollen. Und so konnte die Richterin den Prozess nach der Verlängerung endgültig abpfeifen.