Prozess in Ebersberg:Ehemaliger Vemo-Chef steht vor Gericht

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Das Ebersberger Amtsgericht. (Foto: Christian Endt)

Der 59-jährige muss sich nach seiner Entlassung nun wegen Untreue und Ausspähen von Daten vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten.

Aus dem Gericht von Andreas Junkmann, Ebersberg

Knapp viereinhalb Jahre ist es her, dass der frühere Vorstand des Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgung München Ost (Vemo) seinen Hut nehmen musste. Doch noch immer schlägt der Rausschmiss juristische Wellen. Nun hatte sich der inzwischen 59-Jährige zusammen mit seiner Frau erneut vor Gericht zu verantworten. Weil die beiden Einspruch gegen zwei Strafbefehle eingelegt hatten, musste das Ehepaar am Dienstagvormittag vor dem Ebersberger Amtsgericht erscheinen. Das Verfahren wegen Untreue und Ausspähens von Daten wird sich jedoch noch eine Weile hinziehen, denn ein Urteil ist so schnell nicht zu erwarten.

Im März 2015 musste der frühere Vemo-Vorstand seinen Posten räumen, nachdem durch einen Bericht des Kommunalen Prüfungsausschusses diverse Verfehlungen öffentlich geworden sind. Unter anderem war dort zu lesen, der Mann habe sich selbst und auch Familienmitgliedern einige Vergünstigungen gegönnt. So habe er unter anderem unverhältnismäßig teure Investitionen in danach von Familienmitgliedern genutzte Dienstwohnungen in Auftrag gegeben.

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Von Andreas Junkmann

Vor dem Amtsgericht standen der Ex-Vorstand VE München Ost und seine 52-jährige Frau nun wegen zwei weiterer Vergehen. So soll sich der im östlichen Landkreis München lebende Mann in den Jahren 2014 und 2015 unerlaubt Zugang zu mehreren E-Mails der Personalratsvorsitzenden des Unternehmens verschafft haben. Die darin enthaltenen Informationen habe er dann laut Staatsanwaltschaft seiner Frau zugespielt - die damals in der Personalleitung beschäftigt war. Ziel der beiden sei es gewesen, einen Informationsvorteil zu erhalten. In den insgesamt 17 Mails ging es vor allem um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Vemo-Mitarbeiter.

Der zweite Anklagepunkt beschäftigt sich mit der Frage, ob sich der ehemalige Vorstand unberechtigterweise seine nicht genommenen Urlaubstage hat ausbezahlen lassen. Ja, sagt die Staatsanwaltschaft, denn ein solches Vorgehen sei laut Arbeitsvertrag nicht erlaubt gewesen - zumindest nicht vor 30. Juni des Folgejahres, wenn der jeweilige Anspruch verfällt. Über mehrere Jahre hinweg habe sich der Angeklagte aber bereits im Frühjahr für seinen übrig gebliebenen Urlaub entschädigen lassen. Von 2009 bis 2014 ist dem gemeinsamen Kommunalunternehmen mit Sitz in Poing, das für 13 Gemeinden in den Landkreisen Ebersberg, Erding und München zuständig ist, deshalb ein Schaden von knapp 20 000 Euro entstanden.

Ob die beiden Angeklagten schuldig sind, konnte am Dienstag zunächst nicht geklärt werden. Die Verteidiger haben eine ausführliche Stellungnahme zu den Vorwürfen angekündigt, die dann noch von der Staatsanwaltschaft geprüft werden muss. Eine Fortsetzung der Verhandlung ist für Mitte Dezember angesetzt.

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© SZ vom 11.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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