Straftat:Illegales Autorennen in Poing: Fahrer kommt mit Geldstrafe davon

Straftat: Illegale Autorennen können seit zwei Jahren härter bestraft werden (Symbolfoto).

Illegale Autorennen können seit zwei Jahren härter bestraft werden (Symbolfoto).

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Zwei Autos, ein Duell, 100 kmh: Weil er mit seinem Kumpel mitten in Poing um die Wette rast, steht ein 25-Jähriger vor dem Amtsgericht.

Von Andreas Junkmann, Poing

Autorennen gelten ja gemeinhin als spannend, rasant und zuweilen gar spektakulär. Wenn man sie aber inmitten einer Ortschaft veranstaltet, zumal an einem ruhigen Feiertag, sind sie vor allem illegal. Genau das wurde nun einem jungen Mann zum Verhängnis, der sich zusammen mit einem Freund im Herbst vergangenen Jahres ein Privatduell auf der Poinger Bergfeldstraße geliefert hat. Vom Amtsgericht Ebersberg wurde der 25-Jährige deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt - und seinen Führerschein sieht er auch so bald nicht wieder.

"Ich habe mir nur gedacht: Hoffentlich kommt da noch jemand lebend raus", sagt eine Zeugin, als sie sich während der Verhandlung an den frühen Abend des 3. Oktober zurückerinnert. Die Frau, die gerade mit Kindern und Mann vom Drachensteigen nach Hause gehen wollte, beschreibt damit das jähe Finale der rasanten Spritztour. Denn diese endete damals mit dem spektakulären Überschlag eines der hochmotorisierten Autos. Zehn Monate später fanden sich nun die Beteiligten vor dem Amtsgericht wieder - wo sie von einem Rennen allerdings nichts wissen wollten.

Laut Anklageschrift der Staatsanwältin wollten der Beschuldigte und dessen 27-jähriger Kumpel das "Beschleunigungspotenzial ihrer Fahrzeuge austesten" - und hatten sich dafür einen denkbar schlechten Ort ausgesucht. Die Bergfeldstraße in Poing verläuft im Norden zunächst direkt entlang der gleichnamigen Grundschule, ehe sie wenige Meter weiter an einem See und zwei Spielplätzen vorbeiführt. Keine idealen Bedingungen also für ein Rennen - für das die Fahrer selbstredend keinerlei Genehmigung hatten.

Nur auf dem Weg zur Tankstellle

Dass ein solches überhaupt jemals stattgefunden hat, bestritten die Männer. Der Angeklagte, der bei seinen Eltern im nördlichen Landkreis lebt, ließ durch seinen Anwalt ausrichten, es habe "keine Art des Fahrzeugvergleichs gegeben". Man sei lediglich auf dem Weg zur Tankstelle gewesen, um dort etwas zu trinken. Während dieser Spritztour habe der Fahrer des hinteren Wagens verkehrsbedingt den Anschluss verloren und dann versucht, diesen wieder aufzuholen. Sein Mandant, der das vordere Auto gesteuert hatte, habe nur im Rückspiegel gesehen, wie sein Freund von der Straße abkam.

Diese Version bestätigten in etwa auch der Bruder des Angeklagten, der Beifahrer war, sowie der Fahrer des Unfallwagens, der dafür bereits verurteilt worden ist. Allerdings waren beide Aussagen gespickt mit Erinnerungslücken und teils recht unglaubwürdigen Behauptungen. So gab der Unfallfahrer an, er sei mit lediglich 40 Stundenkilometer in die Kurve gefahren, als er dann beschleunigte, habe er eben die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Ein Rennen, so wie in der Anklage behauptet, hätten sie seiner Auffassung nach gar nicht nötig gehabt: "Mein Auto geht eh' schneller. Das hat 280 PS und seines ist ein Diesel. Da brauchen wir gar nicht groß testen."

Dass der Ausflug aber wohl doch ein bisschen mehr war als eine harmlose Spritztour, ließ sich aus den Aussagen vier weiterer - völlig unbeteiligter - Zeugen ableiten. Während ein Mann von heulenden Motoren und quietschenden Reifen sprach, sagte seine Frau, zwei Autos seien an ihnen "vorbeigeschossen". Beide schätzten die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf etwa 80 bis 100 Stundenkilometer. Normalerweise gilt an der betreffenden Stelle in der Bergfeldstraße allerdings Tempo 30, nur an Sonn- und Feiertagen sind 50 Stundenkilometer erlaubt.

Auch eine Mutter und ihr Sohn haben die wilde Fahrt der beiden Männer an jenem Abend beobachtet - und auch sie gaben unabhängig voneinander an, zwei Autos seien sehr schnell hintereinander gefahren. Ein Blick auf die Daten einer Geschwindigkeitsmessanlage bestätigt diese Angaben. Dort ist für besagten Tag nur eine Messung im Bereich zwischen 90 und 100 Stundenkilometer hinterlegt.

Zwar versuchte der Verteidiger in seinem Plädoyer, den Vorwurf eines illegalen Straßenrennens abzuweisen, sowohl für die Staatsanwältin als auch für Richterin Vera Hörauf blieben aber wenig Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Während die direkt am Vorfall Beteiligten keine klaren Aussagen getroffen hätten, seien die übrigen Zeugen absolut glaubwürdig. Und so blieb der Richterin nichts anderes übrig, als den bereits wegen Diebstahls vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 1650 Euro zu verurteilen. Zudem darf er sein Auto frühestens in drei Monaten wieder benutzen - dann, so die Hoffnung des Gerichts, mit etwas mehr Bedacht.

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