Tierhaltung in Ebersberg:17 Beanstandungen bei 58 Kontrollen

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Eine Kuh in einem landwirtschaftlichen Großbetrieb streckt ihren Kopf durch die Holzlatten eines Stalls (Symbolfoto). (Foto: dpa)

Auch im Landkreis Ebersberg registrieren die Fachleute Missstände bei der Tierhaltung. Bei einem Halter kamen die Kontrolleure in einem Jahr neunmal vorbei.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Fußfesseln, verdreckte Liegeflächen, zu wenig Futter oder Wasser: Auch im Landkreis Ebersberg stoßen Veterinäre in Ställen immer wieder auf Missstände. Bei 17 von 58 Betriebskontrollen des Veterinäramts in diesem Jahr gab es Beanstandungen, 2018 waren es bei 86 kontrollierten Bauernhöfen 25 Fälle mit Verstößen. Allerdings, darauf weist Birgitt Huber vom Veterinäramt hin, waren es häufig dieselben Betriebe, in denen man bei Kontrollen immer wieder auf problematische Zustände stieß: "Daraus kann man den Schluss ziehen, dass die deutlich überwiegende Zahl der Tierhalter sehr gut arbeitet und nur wenige ,schwarze Schafe' dafür umso intensivere Betreuung benötigen."

Welches Elend bisweilen in Ställen herrschen kann, das hat die Berichterstattung über einen Hof im Allgäu wieder einmal vor Augen geführt. Der Skandal war durch die Tierrechtsorganisation "Soko Tierschutz" aufgedeckt worden. Diese hat über vier Wochen hinweg Tierquälereien auf dem Milchvieh-Betrieb dokumentiert. Auf den Aufnahmen sind unter anderem Mitarbeiter zu sehen, die Kühe am Schwanz reißen und mit Füßen treten.

Im Landkreis Ebersberg werden die Fachleute vom Veterinäramt immer wieder von Bürgern auf möglicherweise problematische Zustände in Ställen aufmerksam gemacht. Aber auch Schlachthöfe melden laut Huber auffällige Befunde dem Veterinäramt, ebenso lassen routinemäßige Analysen der Milch Rückschlüsse auf schlechte Haltungsbedingungen zu. Denn sogenannte Hemmstoffe können Hinweise auf Antibiotikagaben oder problematische Futtermittelinhaltsstoffe geben, auch Reinigungsmittel können beispielsweise in der Milch nachweisbar sein.

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Erhalten sie Hinweise, schauen die Fachleute aus dem Veterinäramt in der Regel unangekündigt auf den betreffenden Höfen vorbei. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen - beispielsweise bei Nebenerwerbslandwirten, die den ganzen Tag nicht daheim sind - können die Kontrollen gegebenenfalls sehr kurzfristig angekündigt werden, wie Huber erläutert. Werden Verstöße festgestellt, muss der betreffende Tierhalter auch damit rechnen, dass die Kontrolleure häufiger kommen. Es gebe einzelne Betriebe, so Huber, die 2018 und 2019 mehrmals im Jahr besucht würden. In einem Fall waren es sogar neun Kontrollen in einem Jahr.

Bei Verstößen, geht es den Tierhaltern zunächst einmal ans Geld

Beanstandet wurden bei den Kontrollen in letzter Zeit unter anderem zu geringes Platzangebot für Kälber; manchmal waren die Jungtiere angebunden, was nicht erlaubt ist. Auch fehlendes Raufutter und Wasser bemängelten die Veterinäre bei einem Kälberhalter. In einigen Kuhställen hatten die Tiere zu wenig Bewegungsfreiheit, manchen Kühen waren Fußfesseln angelegt. Mangelhafte Klauenpflege oder stark verschmutzte Stand- und Liegeflächen kamen ebenfalls vor. Manche Tierhalter zogen keinen Tierarzt hinzu, wenn ihre Kühe krank waren, oder transportierten hochträchtige Tiere zur Schlachtung.

Werden solche Verstöße festgestellt, geht es den Tierhaltern erst einmal ans Geld: Viele Subventionen sind Cross-Compliance-Maßnahmen, das heißt, ihre Auszahlung ist an gewisse Verpflichtungen gebunden. Werden diese nicht eingehalten, kann ein Teil der Prämie oder auch die ganze Summe einbehalten werden. "Vorrangig ist es unser Ziel, Gefahren für das Tierwohl abzuwenden", unterstreicht Birgitt Huber.

Hierzu biete das Tierschutzgesetz verschiedene Handlungsmöglichkeiten. In der Regel würden zunächst Haltungsauflagen erlassen, bei Verstößen dagegen würden Zwangsmittel - etwa Zwangsgelder - angedroht. Bei erheblichen Missständen könnten Tiere vorübergehend weggenommen werden. Als äußerstes Mittel besteht die Möglichkeit, ein Tierhalteverbot zu erlassen. Weil diese Maßnahme aber für den Landwirt existenzbedrohend sein könnte, werde sie nur angewandt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum Erfolg führten.

Auch juristische Konsequenzen können Verstöße gegen das Tierwohl haben. In weniger gravierenden Fällen leitet das Landratsamt Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, so Huber: "Werden den Tieren hingegen längeranhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt, so wird Strafanzeige gestellt."

© SZ vom 14.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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