Dass Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft die nächsthöhere Gerichtsinstanz anrufen, geschieht im Rahmen der Revision oder Berufung auf ein Urteil relativ häufig. Dass jedoch das Gericht selbst noch vor einem Urteil an die nächsthöhere Instanz verweist, ist eher selten. Im Fall eines 32-Jährigen aus dem südlichen Landkreis erklärte nun aber das Schöffengericht in Ebersberg nach knapp zwei Stunden Verhandlung seine Nichtzuständigkeit: Das maximal von der Kammer zu verhängende Strafmaß von vier Jahren Gefängnis reiche nämlich unter Umständen nicht aus, so der Vorsitzende Frank Gellhaus.
Amtsgericht Ebersberg:Viel zu krass
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Ein junger Mann soll die Konten seines pflegebedürftigen Großvaters geplündert haben. Wegen der Vielzahl der angeklagten Fälle, die als Untreue gewertet werden könnten, wird das Verfahren an das Landgericht München abgegeben.
Von Wieland Bögel, Ebersberg
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