Unterm Strich hätte er auch einfach in ein Geschäft gehen können und sich den Laptop selbst kaufen - ein 22-Jähriger aus dem mittleren Landkreis Ebersberg wählte jedoch einen anderen Weg, was ihm mächtig Ärger einbrachte. Der junge Mann musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er sich den Computer seiner Ex-Freundin "geliehen" hatte und diesen - anstatt ihn zurückzugeben - bei einem Leihhaus verscherbelte. 400 Euro hat der Angeklagte damals für das Gerät bekommen. Nun muss er nicht nur den Wert des Laptops ersetzen, Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer brummte ihm auch noch eine ordentliche Geldstrafe auf.
Amtsgericht Ebersberg:Betrüger macht Miese
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Ein 22-Jähriger hat einfach den Laptop seiner Freundin im Pfandhaus verscherbelt. Diese Dreistigkeit wird vor dem Ebersberger Amtsgericht nun teuer für ihn.
Von Andreas Junkmann, Ebersberg
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