Am Ende der Verhandlung zeigen sich die Prozessbeteiligten ungewöhnlich einig: Die Verfehlung des Angeklagten liegt im untersten Bereich, den das Gesetz definiert. Nur wurde ebenjenes Gesetz vor knapp zwei Jahren erheblich verschärft, so dass nun in jedem Fall eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist. Es geht um den Besitz von Kinderpornografie, genau ein entsprechendes Bild wurde beim Angeklagten, einem Rentner aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg, gefunden.
Amtsgericht Ebersberg:"Silver-Ager" versurft sich im Internet
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Ein Rentner muss sich wegen Besitzes von Kinderpornografie in Ebersberg vor Gericht verantworten. Den Tipp bekamen die Ermittler aus den USA.
Von Wieland Bögel, Ebersberg
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