In Fällen wie diesem gebe es normalerweise zwei Möglichkeiten, sagte der Verteidiger des jungen Mannes: "Entweder man findet sehr wenig, dann spricht das für einen Zufallsfund, oder man findet sehr sehr viel." Bei seinem Mandanten treffe ganz offensichtlich Ersteres zu. Gefunden hatte die Polizei bei dem 29-Jährigen tatsächlich etwas, und zwar mehrere Bilder, auf denen junge unbekleidete Mädchen zu sehen waren, die wohl ihr 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten. Zumindest ging davon die Staatsanwaltschaft aus, denn sie erhob Anklage wegen des Besitzes jugendpornografischer Inhalte. Nun musste sich das Ebersberger Amtsgericht mit der Sache befassen.
Amtsgericht Ebersberg:Brisante Bilder
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Auf dem Handy eines 29-Jährigen findet die Polizei mehrere Fotos mit scheinbar jugendpornografischen Darstellungen. Nun muss sich das Ebersberger Amtsgericht damit beschäftigen.
Von Andreas Junkmann, Ebersberg
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