Amtsgericht Ebersberg:Teure Rückkehr an die Schule

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Zwei junge Männer sind wegen Hausfriedensbruch angeklagt

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Normalerweise sind Jugendliche ja ganz froh, wenn die Schulzeit endlich vorbei ist und sie nicht mehr die Zeit im öden Pausenhof totschlagen müssen. Nicht so offenbar zwei junge Männer aus dem Landkreis Ebersberg, die sich - obwohl längst mit beiden Beinen im Berufsleben stehend - auf dem Gelände der Grafinger Johann-Comenius-Schule herumgetrieben haben und dafür nun sogar vor Gericht gelandet sind. Erschwerend kam hinzu, dass beide wenig später von der Polizei auch noch mit Drogen erwischt worden sind.

Eigentlich sind die Hinweisschilder am Pausenhof des sonderpädagogischen Förderzentrums unmissverständlich: Wer nicht hier zur Schule geht, hat auf dem Gelände nichts verloren, steht dort sinngemäß zu lesen. Dieses Verbot haben ein 21-Jähriger und sein 19-jähriger Kumpel im Juli vergangenen Jahres offenbar schlichtweg ignoriert. Zusammen mit anderen Jugendlichen haben sie sich ihre Zeit auf dem Schulhof vertrieben, bis schließlich die Polizei kam und die Gruppe von dem Gelände verwiesen hat. Der Träger der Schule erstattete daraufhin Anzeige gegen die jungen Männer wegen Hausfriedensbruchs. Unter anderem dafür mussten sich zwei von ihnen nun vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Doch die beiden hatten noch mehr Ärger am Hals, denn sie wurden Anfang dieses Jahres unabhängig voneinander mit geringen Mengen Marihuana in der Tasche erwischt. Der 21-Jährige hatte rund 3,5 Gramm dabei, sein Freund knapp ein Gramm - zum Hausfriedensbruch kam also auch noch der unerlaubte Besitz von Betäubungsmittel hinzu.

Gegenüber Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer räumten die beiden die Vorwürfe sofort ein und versuchten sich dann in Erklärungen: Einer der Angeklagten gab an, er brauche die Drogen, um besser schlafen zu können. Er leide an einer Nervenstörung und Marihuana sei nunmal das einzige Mittel, das dagegen wirke. "Ich möchte die Drogen gar nicht zum Spaß benutzen", sagte der 21-Jährige vor Gericht. Schlafmittel hin oder her, wenn er kein Rezept dafür habe, sei der Besitz von Betäubungsmittel aber eben strafbar, entgegnete der Richter. "So lange Sie keine ärztliche Verordnung dafür haben, sollten Sie es unterlassen", so Kaltbeitzer.

Was ebenso für das Herumtreiben auf Privatgrundstücken gelte. Warum sie es sich auf dem Pausenhof der Grafinger Schule gemütlich gemacht haben, begründeten die beiden Angeklagten mit dem Wetter. Es habe an dem Tag geregnet und das Gelände sei eben überdacht. "Im Nachhinein war das blöd von uns. Wir haben nicht nachgedacht", sagte der 19-Jährige, der sich ebenso wie sein Kumpel für sein Fehlverhalten entschuldigte.

Das freilich reichte nicht aus, um einer Sanktion zu entgehen - zumal beide bereits zum Teil einschlägig vorbestraft waren. Die Erziehungsregister der jungen Männer wiesen gleich eine Vielzahl von Einträgen auf, von vergleichsweise kleineren Delikten wie Schwarzfahren bis hin zur Volksverhetzung. Insofern sei es gar nicht so selbstverständlich, dass beide nochmal um einen Jugendarrest herumkommen, wie Richter Kaltbeitzer sagte. Letztendlich ließ sich der Vorsitzende aber von den Ausführungen der Jugendgerichtshilfe überzeugen, die zwar beiden Angeklagten Reifeverzögerungen, aber auch eine günstige Sozialprognose attestierte. So muss der 21-Jährige nun lediglich fünf Tage lang soziale Dienste leisten, sein 19-jähriger Freund dagegen 400 Euro an die Brücke Landkreis Ebersberg zahlen. Beide Angeklagte nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an.

© SZ vom 17.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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