Ärger in Markt Schwaben:Bürgerbegehren unzulässig

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Hundebesitzer können gegen Leinenzwang protestieren, eine Abstimmung gibt das Gesetz aber nicht her

Thorsten Rienth

Markt SchwabenEs ist eine der Grenzen der direkten Demokratie: Hundebesitzer haben keine Möglichkeit, den für bestimmte Gebiete im Landkreis geplanten Leinenzwang per Bürgerentscheid zu verhindern. Das hat eine detaillierte Prüfung im Landratsamt ergeben. Weil es sich bei der vom Kreistag empfohlenen Neuregelung um eine staatliche und nicht um eine Landkreis-Verordnung handelt, sei ein Bürgerentscheid nicht zulässig, erklärte am Dienstag die Kommunalaufsicht im Landratsamt. Selbst wenn es den aufgebrachten Markt Schwabener Hundebesitzern tatsächlich gelänge, die knapp 5000 nötigen Unterschriften für einen Bürgerentscheid auf Landkreisebene zu sammeln, würde die Verordnung nicht zur öffentlichen Abstimmung gestellt. "Bürgerbegehren gegen staatliche Verordnungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, das Bürgerbegehren wäre also unzulässig", erklärte Paul Hofmann, der im Landratsamt das Sachgebiet Kommunalaufsicht leitet. Empfohlen hatte die Verordnung der Kreistag, weil bisherige Appelle, Hunde in sensiblen Gebieten an die Leine zu nehme, nicht gefruchtet hätten. Joggen, Reiten und eben auch das leinenlose Gassigehen soll deshalb abseits der befestigten Wege in den Frühlings- und Sommermonaten - besonders in Landschaftsschutzgebieten - verboten werden. Der Kreistag will damit den Schutz von Wiesenbrütern und Störchen verbessern. Weil Störche in Markt Schwaben brüten, ist auch das bei Hundebesitzern beliebte Schwabener Moos Teil der Verordnung. Sabine Witfeld und ihre Mitstreiter lassen sich von dieser Information aus dem Landratsamt aber erst einmal nicht beirren. "Zuerst einmal will ich diese Aussage zusammen mit den anderen Hundebesitzern und natürlich mit einem Anwalt prüfen", sagte die Markt Schwabenerin am Dienstag. "Dann entscheiden wir, wie es weiter geht." Ziel sei dennoch nach wie vor, "dass entweder die gesamte Verordnung verhindert wird, oder zumindest Markt Schwaben aus ihr herausgenommen wird", erklärte die Wortführerin des Protests. "Der Storch ist kein geschütztes Tier und außerdem hat ihm noch kein einziger Hund hier etwas getan. Fürs Markt Schwabener Moos ist das also überflüssig." Das Bürgerbegehren sei obendrein nicht die einzige Form des Protests. Schon in den nächsten Tagen soll sich ein Arbeitskreis zusammenfinden, der Demonstrationen koordiniert. Auch könne gegen staatliche Verordnungen im Zuge der obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung Widerspruch eingelegt werden, betonte Sabine Witfeld. Inwieweit sich das Landratsamt und der Kreistag davon beeindrucken lassen, wird sich zeigen. Johann Taschner, Chef der Naturschutzbehörde, sicherte aber schon einmal zu: "Natürlich schauen wir uns diese Einwände ganz genau an."

© SZ vom 14.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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