Landgericht München:Der Koksdealer mit dem Kryptohandy

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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München: Zum Prozessauftakt ging es erst einmal nicht um Schuld oder Unschuld. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Milan I. soll mit über 100 Kilogramm Drogen gedealt haben, den Kontakt zu den Kunden hielt er über ein abhörsicheres Smartphone - bis Sicherheitsbehörden die Kommunikation knackten. Nun streitet man vor Gericht: Dürfen die Nachrichten als Beweis verwendet werden?

Von Susi Wimmer

"Neuer" kaufte gerne Koks, "brate" lieferte 30 Kilo Marihuana und "MrGhostXXX" noch ein paar Kilo Kokain dazu: Via Kryptohandy soll der 36-jährige Milan I. von München aus einen rasanten An- und -verkauf von Drogen aller Art betrieben haben, "im dreistelligen Gramm- beziehungsweise Kilogrammbereich", so sieht es die Staatsanwaltschaft. Vor der 29. Strafkammer am Landgericht München I ging es allerdings zum Prozessauftakt in keinster Weise um Schuld oder Unschuld des Angeklagten, sondern vielmehr um die Frage, ob die Verkaufschats aus dem verschlüsselten Handyanbieterdienst EncroChat vor Gericht als Beweismittel zulässig sind.

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Von Christian Helten, Felix Hunger, Katja Schnitzler, Susi Wimmer und Viola Konrad (Illustration)

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