Prozess:54-Jähriger wollte Gewaltfantasien ausleben - zwei Frauen zu Tode stranguliert

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Gegenüber einem Gutachter soll Frank H. die Tat gestanden haben, vor Gericht schweigt er. (Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Im Prozess gegen einen 54-Jährigen wertet die Staatsanwaltschaft die Tötung von zwei Frauen als Doppelmord.
  • Laut Anklage leidet Frank H. unter anderem an "schwersten Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen", aus denen sich ein "sexueller Sadismus" entwickelt hat.
  • Am Faschingssamstag 2018 soll er in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Petershausen zwei psychisch kranke Frauen zu Tode stranguliert haben.

Aus dem Gericht von Andreas Salch, München

Am liebsten würde er sich jetzt wahrscheinlich die Ohren zuhalten oder gleich aufstehen und gehen. Das ist Frank H. anzusehen. Der 54-jährige freiberufliche Meteorologe sitzt am Dienstag mit fahlem, ausdruckslosem Gesicht auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II und mahlt nervös mit den Backenknochen, während Staatsanwältin Ines Wießner die Anklage verliest. Mal schließt er die Augen, dann schüttelt er den Kopf leicht und atmet immer wieder schwer durch.

Laut Anklage leidet Frank H. unter anderem an "schwersten Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen", aus denen sich ein "sexueller Sadismus" entwickelt hat. Am Faschingssamstag 2018 soll er in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Petershausen (Landkreis Dachau) zwei psychisch kranke Frauen zu Tode stranguliert haben. Die Details aus der Anklage der Staatsanwaltschaft machen sprachlos. Sie wertet die Tat als Doppelmord.

Urteil
:Leiche am Feringasee: Angeklagter muss lebenslang in Haft

Das Münchner Gericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte hatte gestanden, seine Freundin getötet und ihre Leiche am Feringasee verbrannt zu haben.

Von Susi Wimmer

Zwei Tage danach, am Rosenmontag, wurde der 54-Jährige von der Polizei in seiner Wohnung festgenommen. Zwei Dachauer Streifenpolizisten hatten einen Hinweis bekommen, ihm könnte etwas zugestoßen sein. Nachdem sie die Türe seiner Wohnung geöffnet hatten, fanden sie ihn - mit einem Strick um den Hals. H. habe einen "matten Eindruck gemacht", sagte einer der Beamten bei seiner Vernehmung durch den Vorsitzenden Richter Thomas Bott. Außerdem habe er "leichten Verwesungsgeruch wahrgenommen".

Im Wohnzimmer habe eine Leiche gelegen, berichtete der Polizist. Plötzlich habe ihm sein Kollege zugerufen, Frank H. habe erklärt, es sei noch eine Tote da. Sie befände sich in der Speisekammer in der Küche. "Ich habe schon viel erlebt", sagte der Polizist vor Gericht, aber in diesem Augenblick habe er "schon etwas Angst gehabt" vor dem, was er gleich sehen werde. Er habe die Türe zur Speisekammer geöffnet und dort eine Frau gesehen.

Nach seiner Festnahme kam Frank H. zunächst in Untersuchungshaft, wurde dann aber im Isar-Amper-Klinikum in Haar untergebracht. Die Staatsanwaltschaft fordert, ihn zeitlich unbefristet in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterzubringen, da er aufgrund seines Zustandes "für die Allgemeinheit gefährlich ist".

Eines der Opfer habe Frank H. "abstrafen" wollen

Laut Anklage wünscht sich Frank H. eine Beziehung und Nähe zu einer Frau. Dies sei ihm aber wegen seiner "schüchternen Art und seiner Störung nicht mehr möglich". Seine Sehnsucht habe sich im Laufe der Jahre zu einer "ausgeprägten Wut auf Frauen" gewandelt. Seine Mutter soll der 54-Jährige als dominant empfunden haben, so dass er ein "gestörtes Verhältnis zu Frauen" entwickelt habe. Bereits seit seiner Jugend soll er "ausgeprägte Fantasien" gehabt haben, "Frauen Gewalt anzutun". In den Wochen vor der Tat sollen sich diese Fantasien so sehr gesteigert haben, dass sie für Frank H. "unerträglich" wurden, so die Staatsanwaltschaft. Sie geht davon aus, dass er sich zum Tatzeitpunkt in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit befand.

Frank H. kannte seine beiden Opfer schon länger. Da er arbeitsunfähig ist, verbrachte er viel Zeit im Caritas-Zentrum von Dachau. Dort hatte er auch die zwei Frauen kennengelernt. Am 10. Februar 2018 lud er sie zu sich nach Hause ein, um mit ihnen angeblich Fasching zu feiern. Schon lange zuvor jedoch, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe H. beschlossen, "seine lang gehegten Fantasien an beiden Frauen auszuleben" und durch deren Tötung seinen "unglaublichen Drang nach Sexualität" zu befriedigen. Eines der Opfer habe er "abstrafen" wollen. Die Frau soll H. einmal abgewiesen haben, was ihn gekränkt habe. Das andere Opfer soll für ihn "die Frauenwelt" verkörpert haben, die ihn ablehnt und deshalb sterben sollte. Bevor er die Frauen tötete, soll H. ihnen Nusslikör angeboten haben, in dem sich ein Schlafmittel befand. Als dessen Wirkung einsetzte, soll er sie nacheinander getötet, ihnen ein Trägerkleid angezogen und die Leichen geschändet haben.

Zum Auftakt des Prozesses machte Frank H. keinerlei Angaben. Stattdessen trug ein psychiatrischer Sachverständiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Angaben vor, die der 54-Jährige ihm gegenüber im Isar-Amper-Klinikum gemacht hat. Dem Vernehmen nach soll er im Gespräch mit dem Forensiker die Tat eingeräumt haben. Einer der Polizisten, die Frank H. festgenommen hatten, sagte, eine Nachbarin habe ihm berichtet, sie habe am Tattag in H.s Wohnung eine Frau gehört. Sie soll geschrien haben: "Hilfe, was machst Du da?"

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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