Windkraft:Dachau klagt gegen Landratsamt

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Die Mehrheit der Stadträte will klären lassen, ob die Ablehnung der Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens für eine Windkraftanlage rechtmäßig ist. Ein Gutachten sieht dafür nur geringe Erfolgsaussichten.

Walter Gierlich

Die Stadt Dachau wird gegen das Landratsamt klagen, weil dieses die Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens für ein Windrad in Etzenhausen abgelehnt hat. Das hat der Bauausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Bündnis für Dachau beschlossen. Dabei sehen sowohl die Stadtverwaltung selbst als auch das Gutachten eines Anwaltsbüros nur geringe Erfolgsaussichten und ein erhebliches Prozessrisiko.

Symbolbild: Windkraftanlage an der Weißenfelser Autobahn A9, Krauschwitz, Burgendlandkreis. (Foto: DAH)

Im vergangenen Jahr hatten 14 der 17 Landkreisgemeinden beschlossen, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen zu erstellen. Damit sollten potenzielle Standorte für Windräder festgelegt werden. Zugleich wollte man einen Wildwuchs durch Investoren verhindern. Da in der gemeinsamen Planung ein Mindestabstand von 900 Meter zu jeglicher Wohnbebauung vorgesehen war, hätte im Stadtgebiet von Dachau kein Windrad errichtet werden können.

Doch der Landwirt Josef Gasteiger hatte im vergangenen Herbst einen Antrag auf Errichtung einer Anlage auf dem sogenannten Hohen Berg in Etzenhausen gestellt. Der Stadtrat verweigerte sein Einvernehmen und beantragte beim Landratsamt die Zurückstellung, bis der gemeinsame Flächennutzung in Kraft tritt. Das Landratsamt stellte den Bescheid zurück, Landwirt Gasteiger klagte dagegen und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht München bestätigte in seinem Urteil eine Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der das Landratsamt das Genehmigungsverfahren für das Windrad in Etzenhausen nicht weiter verzögern darf. Die Richter kritisierten auch, dass das Landkreiskonzept eine Verhinderungsplanung sei und der pauschal vorgesehene Abstand von 900 Meter nicht zu halten sei.

Das Landratsamt schickte der Stadt daher Anfang des Monats den Bescheid, dass der Rückstellungsantrag der Stadt abgelehnt sei. Zudem teilte die Behörde mit, dass sie beabsichtige, die Windkraftanlage zu genehmigen. Die Stadt werde dazu noch angehört. Im Rathaus wurde nun über eine Klage gegen die Ablehnung nachgedacht. Um die Erfolgsaussichten zu prüfen, gab man ein Gutachten bei der Münchner Kanzlei Döring und Spieß in Auftrag.

Gerhard Spieß, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, kam zu dem Ergebnis, dass "einer Klage gegen die Ablehnung der beantragten Zurückstellung keinesfalls eine überwiegende Erfolgsaussicht bescheinigt werden kann". Auch die Aussichten einer Klage gegen die angekündigte Genehmigung beurteilt der Jurist skeptisch: Auf die Einhaltung von Abstandsflächen könne sich eine Klage der Stadt nach Ansicht von Spieß jedenfalls nicht stützen.

Trotz der schlechten Erfolgsaussichten sprach sich CSU-Fraktionschef Christian Stangl für eine Klage aus, um die Rechtsfrage grundsätzlich zu klären. Ihm gehe es dabei um das Selbstbestimmungsrecht und die Planungshoheit der Kommunen, nicht um die Windkraftplanung im Allgemeinen, sondern allein um die Frage, ob die Ablehnung der Rückstellung rechtmäßig sei, betonte er. Umweltreferentin Sabine Geißler (Bündnis für Dachau) hingegen sah "keine Grundlage dafür, dieses Risiko einzugehen". Auch Helmut Esch (Grüne) sprach sich gegen eine Klage aus: Sie habe kaum Aussichten auf Erfolg. Seine Fraktion habe ohnehin die Planung von Anfang an bezweifelt. Er sehe daher keinen Ansatzpunkt, "dass hier weiter Geld investiert wird". Gertrud Schmidt-Podolsky(CSU) sagte jedoch klipp und klar: "Ich möchte an dieser Stelle kein Windrad - und viele andere Bürger Dachaus wollen das auch nicht."

© SZ vom 12.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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