Regenerative Energien:Solaranlagen in der Altstadt müssen zum Denkmal passen

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In der Gottesackerstraße 11 in der Dachauer Altstadt haben die Eigentümer schon eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und dürfen eine PV-Anlage auf ihrem Dach montieren. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach liegt voll im Trend. Besondere Gestaltungsregeln gelten jedoch für die Altstadtbewohner. Sie müssen ihre Solarpanele erst mit dem Stadtbauamt absprechen.

Von Anna Schwarz, Dachau

Wegen steigender Energiepreise ist die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen derzeit besonders hoch. Doch für Hausbesitzer in der Dachauer Altstadt, die auf ihrem Dach eine PV-Anlage installieren wollen, gelten besondere Regeln, erklärt Moritz Reinhold, der Leiter des Stadtbauamts. Denn das Ensemble "Dachauer Altstadt mit Schloss" ist denkmalgeschützt.

PV-Anlagen bedeuteten jedoch eine Veränderung des Denkmals oder wirken sich auf dessen Erscheinungsbild aus, erklärt Reinhold: Zwar müssten Altstadtbewohner keine Baugenehmigung für ihre Solaranlage beantragen. Allerdings bedürfe es einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Grundsätzlich gilt hier: Bei der Anordnung und Gestaltung der PV-Anlagen dürfe "das Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigt werden". Dafür habe die Industrie aber bereits sehr passable Lösungen entwickelt, so Reinhold. Bevor die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt werde, bespreche das Dachauer Stadtbauamt die technischen und gestalterischen Möglichkeiten für die PV-Anlage mit den Bürgerinnen und Bürgern - natürlich in Rückkopplung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.

Künftig sollen im Umfeld von Denkmälern auch Windräder kein Tabu mehr sein

Das Landesamt schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um Solaranlagen in ein Denkmal zu integrieren: Die Solarpanele könnten etwa an Dach- oder Wandflächen angebracht werden, die von außen nicht einsehbar sind. Allgemein gelte, dass sich die Solaranlage harmonisch in das Gesamterscheinungsbild des Ensemblebaus integrieren soll. Das betreffe etwa die Farbigkeit, Oberflächencharakteristik oder die Dachneigung der PV-Anlage. Beispielsweise seien "glänzende Oberflächen dem Gesamteindruck des Baudenkmals grundsätzlich abträglich". Bei den Solarpanelen zu bevorzugen seien daher "matte, nicht glänzende oder reflektierende Oberflächen möglichst ohne sichtbare Binnenstruktur".

Erst im vergangenen August hatte das Kabinett den Bau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf Denkmälern oder in deren Umgebung in Bayern deutlich vereinfacht und damit auch von Solaranlagen. Künftig sollen im Umfeld von Denkmälern auch Windräder kein Tabu mehr sein. Der Bau von Windkraftanlagen soll nur noch bei "besonders landschaftsprägenden Denkmälern" erlaubnispflichtig sein, darunter fällt etwa das Schloss Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim.

"Bei Balkonkraftwerken ist es schwieriger, eine denkmalverträgliche Lösung zu finden."

Bislang gebe es jedoch keine Förderung des Freistaats für die Mehrkosten bei der an das Denkmal angepassten Solaranlage, schreibt die Pressesprecherin des Landesamtes für Denkmalpflege, Juliane Grimm-von Wedemeyer. Generell sei "denkmalfachlich bedingter Mehraufwand, also der gegenüber einer Standardlösung bezuschussungsfähig".

Sogenannte Balkonkraftwerke in der Dachauer Altstadt seien denkmalschutzrechtlich genauso zu behandeln wie andere PV-Anlagen, erklärt Reinhold. Jedoch gebe es hier weniger Möglichkeiten, auf die Gestaltung des Balkonkraftwerks und ihre Integration in die Baustruktur Einfluss zu nehmen: "Was es wiederum schwieriger machen kann, eine denkmalverträgliche Lösung zu finden."

Grundsätzlich seien Solaranlagen "überall im Stadtgebiet im Rahmen der Gesetze zulässig und im Sinne des Klimaschutzes begrüßenswert", so Reinhold. Vor der Planung einer PV-Anlage sei jedoch zu prüfen, ob das eigene Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes liegt und dieser etwa die Gestaltung der Fassade, des Daches oder der Freianlagen festlegt: "In aller Regel darf man aber davon ausgehen, dass dies kein generelles Hindernis für die Errichtung einer PV-Anlage darstellt."

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