Nach der Burchlandung bei Erdweg:Niedrige Hürden für Hobbyflieger

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Für Ultraleichtflugzeuge, wie das, das am Sonntag bei Erdweg abstürtzte, reicht im Prinzip eine gemähte Wiese als Landebahn. Diese Vorschrift wirft Fragen nach den Sicherheitsvorkehrungen auf.

Robert Stocker

Erdweg - Die Bruchlandung eines Ultraleichtflugzeugs auf einer privaten Landebahn bei Altstetten wirft Fragen nach den Sicherheitsvorschriften für solche Flieger auf. Diese sind nach Auskunft des Luftamts Südbayern nicht besonders umfangreich: Wer mit Ultraleichtflugzeugen abheben will, muss vom Luftamt eine Genehmigung für Außenstarts haben und dafür ein geeignetes Gelände nachweisen. "Im Prinzip reicht dafür eine gemähte Wiese", sagt Karl Oexler vom Luftamt Südbayern. Für den Flugbetrieb auf dem Privatgelände bei Altstetten liegt eine Genehmigung für jährlich 80 Starts und Landungen vor.

Am Sonntag stürzte bei Erdweg eine Ultraleichtmaschine ab. Verletzt wurde niemand. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Wie berichtet, war am vergangenen Sonntag der 35-jährige Pilot eines Ultraleichtflugzeuges bei der Landung auf dem Flugfeld bei Altstetten verunglückt. Der Mann hatte Glück im Unglück: Obwohl sich der Flieger überschlug, kam er mit einem Schleudertrauma davon. Das Flugzeug dagegen, dessen Heck auseinander brach, wurde bei der Bruchlandung völlig zerstört. Während der Start und der Flug selbst völlig problemlos verliefen, verschätzte sich der Pilot offenbar beim Landeanflug und setzte schon vor der Landebahn auf - möglicherweise irritiert vom Schnee, der die Grenzen der Start- und Landepiste verwischt hatte. Der Pilot konnte sich selbst aus dem Wrack befreien, der Rettungsdienst brachte ihn ins Dachauer Krankenhaus. Einsatzkräfte der Feuerwehren Eisenhofen, Großberghofen und Oberroth bargen das zerstörte Flugzeug und schleppten es auf einen Feldweg, wo es abtransportiert wurde.

Dass der Schnee die Landebahn womöglich unkenntlich machte, will auch Karl Oexler vom Luftamt Südbayern nicht ausschließen. "Die Piste müsste aber auch im Winter gekennzeichnet sein", sagt der Experte bei der Regierung von Oberbayern. Außerdem sei die Frage, ob die Landebahn gewalzt worden sei. Wegen der schneebedeckten Pisten im Winter seien solche Flieger manchmal mit Kufen ausgerüstet. "Wenn die Piste nicht gewalzt ist, ist es mit Rädern ohnehin gefährlich", sagt Oexler. Grundsätzlich, erläutert der Fachmann vom Luftamt, müsse für den Flugbetrieb von Ultraleichtflugzeugen eine luftfahrtrechtliche Genehmigung für Starts und Landungen vorliegen. Das Gelände müsse für den Betrieb geeignet sein, der Betreiber sei dafür selbst verwantwortlich. "Im Prinzip reicht dafür aber eine gemähte Wiese", sagt Oexler. Auch die "Abflugmasse", also das Gesamtgewicht von Ultraleichtflugzeugen inklusive Pilot und Sprit, sei geregelt. Sie dürfe nicht höher als 495 Kilogramm liegen.

Eigentümer des Flugfelds bei Altstetten ist der Landwirt Rudolf Bichler, der das Gelände an die Ultraleicht-Piloten verpachtet hat. Das sind nach seinen Angaben sieben Personen, die aus München, Dachau und Aichach kommen. Das Flugfeld, auf dem pro Jahr 80 Starts und Landungen erfolgen dürfen, ist seit fünf Jahren in Betrieb. Die Fliegerei, sagt Bichler, sei für die Piloten reines Hobby. "Die fliegen am Wochenende in die Berge oder machen einen anderen Ausflug."

© SZ vom 08.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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