München/Schwabhausen:Falscher Name im Kfz-Brief

Gericht spricht Schwabhauserin 3000 Euro Schadensersatz zu

Ein kleiner Fehler kommt ein bayerisches Autohaus teuer zu stehen. Es hatte den Neuwagen einer Frau aus Schwabhausen nicht auf sie, sondern versehentlich auf eine andere Person zugelassen. Das Münchner Amtsgericht sprach der Autokäuferin nun gut 3000 Euro Schadensersatz zu. Mit dem zusätzlichen Namen im Kfz-Brief sei der Wagen nicht "fabrikneu" und verliere an Wert, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 242 C 17305/14).

Die Frau hatte bei dem Autohaus im Juni 2011 für ein neues Auto einen Preis von knapp 14 000 Euro vereinbart und dieses als Leasingwagen gefahren, um es nach drei Jahren für gut 8700 Euro zu kaufen. Dabei kam heraus, dass das Fahrzeug seinerzeit nicht auf sie, sondern auf einen anderen Namen erstzugelassen worden war. Denn bei der Übergabe des Wagens hatte die Frau einen Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten, der Kfz-Brief war beim Autohaus geblieben.

Dieses räumte ein, es habe sich um einen internen Fehler gehandelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, das Fahrzeug sei mangelhaft im Sinne des Gesetzes, da es sich nicht wie vereinbart um ein fabrikneues Fahrzeug gehandelt habe. Den Wertverlust durch die Eintragung auf eine andere Person ließ das Gericht durch einen Sachverständigen ermitteln. Er kam auf einen Betrag von exakt 3145,80 Euro.

© SZ vom 17.10.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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