München/Hebertshausen:Entscheidung im Gebührenstreit

Ausbau der Purtlhofer Straße vor dem Verwaltungsgericht

Wer muss wie viel für den Ausbau der Purtlhofer Straße in Hebertshausen bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigt sich an diesem Dienstag von 9 Uhr an das Verwaltungsgericht München. Zwei Anlieger, die für den Ausbau der Straße im Jahr 2012 von der Gemeinde zur Kasse gebeten wurden, hatten den Gebührenbescheid, wonach die Anlieger 30 Prozent der Gesamtkosten tragen sollten, angezweifelt und dagegen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Sie monierten, dass der umfassende Straßenausbau im Jahr 2012 unnötig und viel zu aufwendig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht allerdings bezeichnete die Kosten als auch die Notwendigkeit des Projekts in einer ersten mündlichen Verhandlung im Mai 2015 als vertretbar. Zu klären bleibt, ob die Gemeinde zu Recht die Kosten der gesamten Strecke bis zum Ortsschild anteilig auf alle Anlieger umgelegt hat. Um dies beurteilen zu können, haben die zuständigen Richter die Örtlichkeit im Juni 2015 in Augenschein genommen.

Kurioserweise gibt es rein rechtlich betrachtet keinen Anhaltspunkt, dass die Purtlhofer Straße überhaupt existiert. Die entscheidenden Dokumente aus den Siebzigerjahren, als die Straße saniert wurde, sind im Hebertshausener Rathaus nicht mehr auffindbar. Wenn das Gericht nun zur Auffassung kommt, dass die Purtlhofer Straße quasi erst 2012 gebaut wurde, läge der Anteil der 15 Anwohner bei 90 Prozent und wäre mit 355 000 Euro dreimal so hoch. Für die Sanierung vor drei Jahren haben die 15 Anlieger mit 138 000 Euro einen Anteil von 30 Prozent der Baukosten bezahlt.

© SZ vom 12.01.2016 / emo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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