Landgericht München II:Vater muss wegen Kindesmissbrauchs in Haft

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Das Gerichtsgebäude, in dem schwierige Fälle verhandelt werden: Am Landgericht München II wird über die Attacke eines Gastronomen verhandelt, der mit seinem Auto in Gilching in eine Personengruppe gefahren ist und dabei zwei Personen verletzte. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis: So lautet das Urteil für den Landwirt aus dem Landkreis Dachau, der seinen Sohn über Jahre sexuell missbraucht hat. Direkt nach der Verhandlung wurde er in Haft genommen.

Von Leonard Scharfenberg, Dachau/München

Ausschlaggebend für das Urteil waren die Chat-Nachrichten, die der 38-Jährige Landwirt aus dem Landkreis Dachau einer Münchnerin schickte. Darin zu finden: Bilder und Videos von seinem kleinen Sohn, nackt. Auf manchen sieht man sogar, wie der Vater den Jungen zu sexuellen Handlungen überredet. Das Landgericht München II hat den Angeklagten deshalb am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Tatbestand: sexueller Missbrauch von Kindern und die Herstellung kinderpornografischer Schriften.

Das erste dieser Bilder entstand im Sommer 2016, zu diesem Zeitpunkt war der Sohn gerade einmal drei Jahre alt. Zwei Jahre lang machte der Landwirt regelmäßig Bilder von seinem nackten Kind, lud sie auf seinen Laptop und schickte sie an die 33-jährige Münchnerin. Sie soll den Angeklagten dazu animiert haben, die Aufnahmen zu machen und steht selbst in einem anderen Verfahren vor Gericht. Die beiden sollen in dem Chat pädophile Fantasien ausgetauscht haben.

Der Missbrauch hat bei dem Jungen Schäden hinterlassen

Für den 38-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung drängte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Während der Verhandlung hatte sich der Angeklagte geweigert, mit einem Gutachter zu sprechen. Die Psychotherapeutin des Landwirts kam zur Einschätzung, es liege bei ihm keine pädophile Neigung vor. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hingegen, der den Verhandlungen beiwohnte und mit dem Beweismaterial vertraut ist, erklärte, es liege eine Pädophilie bei dem Angeklagten vor. Schuldfähig sei er trotzdem. Denn der 38-Jährige sei in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen und sagte vor Gericht sogar aus, er habe "Grenzen überschritten".

Zur Anklage kam der Fall, nachdem eine Lebensgefährtin des Landwirts die Fotos im Oktober 2020 auf seinem Laptop gefunden hatte und zur Polizei ging. Der 38-Jährige wurde kurz darauf festgenommen, jedoch nach mehreren Wochen Untersuchungshaft wieder freigelassen. Nach der Urteilsverkündung befindet er sich wieder in Haft. Sein Sohn wohnt schon seit Längerem bei der Mutter. Die bestätigte vor Gericht, dass der Missbrauch bei dem Kind Schäden hinterlassen habe.

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Landgericht
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