Landgericht:Vater soll Sohn sexuell missbraucht haben

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Das Münchner Landgericht versucht, den Tod der 25 Jahre alten Prostituierten Luca V. aufzuklären. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein Landwirt aus dem Landkreis Dachau macht von sich und seinem kleinen Sohn Nacktfotos und versendet sie per Whatsapp. Nun muss sich der 38-Jährige vor Gericht verantworten.

Von Andreas Salch, München/Dachau

Der Tag und die Uhrzeit der mutmaßlichen sexuellen Übergriffe auf ein Kleinkind sind genau dokumentiert. Der Täter, ein 38-jähriger Landwirt aus dem Landkreis Dachau, hat sie mit seinem Handy fotografiert oder Videoclips davon gemacht. Das Opfer ist sein eigener Sohn. Gerade einmal drei Jahre alt war das Kind, als er es an einem Strand dazu gebracht haben soll, sich im Intimbereich zu berühren. Das Foto entstand am 7. August 2016.

In den folgenden Tagen und Wochen soll der 38-Jährige ähnliche Fotos und Videoclips von sich und seinem kleinen Sohn gemacht haben. Die beiden sind darauf stets unbekleidet. Die letzten derartigen Bilder des Vaters stammen aus dem Februar 2018. Jetzt muss sich der 38-Jährige dafür vor der 4. Strafkammer am Landgericht München II verantworten.

Er sei über sich "selbst erschrocken", sagt der Angeklagte

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter anderem in Tateinheit mit Herstellen kinderpornografischer Schriften erhoben. Über seine Verteidigerin räumte der Landwirt in einer Erklärung zum Prozessauftakt sämtliche Taten ein. Warum er getan hat, was ihm vorgeworfen wird, könne er heute nicht mehr nachvollziehen. Er sei über sich "selbst erschrocken" und ihm sei bewusst geworden, dass er "Grenzen überschritten" habe, beteuert der Angeklagte in seiner Erklärung. Er habe eine Therapie begonnen. Dabei seien "keine Symptome einer pädophilen Neigung" bei ihm diagnostiziert worden.

Die von ihm und seinem kleinen Sohn angefertigten Bild- und Videodateien überspielte der Landwirt auf seinen Laptop und sandte sie laut Anklage der Staatanwaltschaft an eine Frau. Gegen sie wird ebenfalls ermittelt. Aus welchem Grund der 38-Jährige die Foto- und Videodateien an die Frau schickte ist bislang unklar. Ob es womöglich um "sexuelle Handlungen zu dritt" ging, wie Richter Martin Hofmann argwöhnte, bestritt der Angeklagte. Die Chats zwischen ihm und der Frau sollen noch im Verlauf des Prozesses verlesen werden.

Ein Gutachter soll den Angeklagten beobachten

Drei Verhandlungstage waren für den Prozess gegen den 38-Jährigen geplant. Das Urteil hätte noch in dieser Woche verkündet werden sollen. Aber dazu wird es nicht kommen. An diesem Dienstag erklärte Richter Martin Hofmann gleich zu Beginn der Sitzung, dass sich die Kammer dazu entschlossen habe, den Angeklagten von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Er solle zu dessen Schuldfähigkeit Aussagen treffen.

Die Angaben des Landwirts zum Prozessauftakt in den vergangenen Wochen legten den Schluss nahe, so der Vorsitzende, dass bei dessen Übergriffen "die familiäre Situation eine gewisse Rolle zu spielen scheint". Die Untersuchung durch einen Gerichtspsychiater ist freiwillig.

In einer kurzen Pause bekam der 38-Jährige die Möglichkeit, mit seiner Verteidigerin darüber zu sprechen, ob er sich begutachten lassen solle. Die Antwort lautete Nein. Daraufhin beschloss das Gericht, dass ein psychiatrischer Sachverständiger ab dem nächsten Verhandlungstag an dem Prozess teilnimmt. Er wird den Angeklagten beobachten und seine Einschätzungen dem Gericht mitteilen. Der Prozess soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden.

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