Asyl:Das falsche Versprechen der Rückkehr

Lesezeit: 7 min

Eine Abschiebung kann im Fall Alieu S. verhindert werden, doch das Land verlassen musste er trotzdem. Bis heute ist er nicht zurückgekehrt. (Foto: Daniel Kubirski/IMAGO)

Vor eineinhalb Jahren verlässt Alieu S. Deutschland freiwillig, um einer Abschiebung zu entgehen. Er will wenig später mit einem Ausbildungsvisum wiederkommen - der Plan ist mit den Behörden abgesprochen. Doch zurück ist der Sierra Leoner immer noch nicht.

Von Jacqueline Lang, Dachau

Ein Jahr, vier Monate, eine Woche und sechs Tage. Solange ist es her, dass Alieu S. am Münchner Flughafen in einen Flieger nach Sierra Leone gestiegen ist - und das freiwillig. Wobei man das freiwillig wohl in Anführungsstriche setzen muss. Denn wie freiwillig ist eine Ausreise schon, wenn die Alternative eine Abschiebung ist, polizeiliche Maßnahmen und Wiedereinreisesperre inklusive? Durch die "freiwillige" Ausreise, so damals die Hoffnung von S. und dem bayerischen Flüchtlingsrat, sollte er mit einem Ausbildungsvisum schon nach wenigen Wochen wieder einreisen können. "Nachholung des Visumverfahrens im Heimatland" nennen Beamte dieses Prozedere.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusUkraine
:Aus dem Kriegsgebiet in die Schuldenfalle

Im Hotel Amedia leben 86 ukrainische Geflüchtete, manche von ihnen seit fast zwei Jahren. Ihnen geht es dort gut - bis plötzlich hunderte Rechnungen vom Freistaat eintrudeln. Über ein Missverständnis mit Folgen.

Von Jonas Junack

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: