Kirchen:Zuschuss für Denkmalpflege im Landkreis Dachau

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Bezirkstagspräsident Josef Mederer (Mitte) überreicht die Zusage zur Denkmalpflegeförderung durch den Bezirk Oberbayern an Pfarrer Benjamin Gnan (r.) und Kirchenpfleger Franz Blatt. (Foto: privat)

Der Bezirk fördert unter anderem die Innensanierung von Sankt Jakob.

Der Kulturausschuss des oberbayerischen Bezirkstags hat in seiner jüngsten Sitzung 760 000 Euro für die Denkmalpflege bewilligt. Der Bezirk fördert damit 67 kommunale, kirchliche oder private Vorhaben. Rund 58 000 Euro gibt es für fünf Denkmäler im Landkreis Dachau. Den größten Anteil erhält mit rund 41 000 Euro die Pfarrkirchenstiftung St. Jakob Dachau für die Innensanierung der Kirche.

Auch für zwei weitere Gotteshäuser im Landkreis dürfen sich über eine Finanzspritze freuen: Die Pfarrkirche St. Margareta in Einsbach in der Gemeinde Sulzemoos (8500 Euro für die Renovierung des Innenraums) und die Filialkirche St. Ursula in Hilgertshausen (1700 Euro für die Notsanierung am Dachtragwerk). Nach Haimhausen gehen 5000 Euro für die Sanierung des Epitaphs von Maximilian Graf von Haimhausen in der Kapelle des Schlosses Haimhausen. Private Eigentümer eines Geschäftshauses in Dachau erhalten 2000 Euro für neue Fenster.

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"Mit unserer Denkmalpflegeförderung tragen wir dazu bei, dass unsere Kulturlandschaft in Oberbayern auch für die nächsten Generationen attraktiv ist", sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer (CSU). "Dabei wollen wir nicht nur Altes erhalten, sondern bewusst auch alte Gemäuer für eine neue Nutzung ertüchtigen." Die Förderung, für die der Bezirk in diesem Jahr 1,8 Millionen Euro ausgibt, sei "ein bedeutsamer Rückfluss der Bezirksumlage in die Landkreise und kreisfreien Städte".

Der Bezirk Oberbayern fördert den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern sowie von Einzelobjekten, die wegen ihrer künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung von allgemeinem Interesse sind. Dafür hat er in diesem Jahr insgesamt mehr als 1,8 Millionen Euro ausgegeben. Mit der Förderung sollen die höheren Kosten, die bei der Renovierung oder Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude entstehen, kompensiert werden. Der Bezirk übernimmt zehn bis zwanzig Prozent dieser Mehrkosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 50 000 Euro.

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