Dachau:Neue Verhaltensregeln für Landschaftsschutzgebiete

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Die Kernzonen des Landschaftsschutzgebietes rund um Karlsfeld werden erweitert. (Foto: Toni Heigl)

Der Kreistag erweitert die Kernzonen der Amperauen. Hunde müssen dort künftig an die kurze Leine.

Von Jacqueline Lang, Dachau

Der Dachauer Kreistag hat eine Erweiterung der Kernzonen im Landschaftsschutzgebiet "Amperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos" beschlossen. Die damit einhergehenden Veränderungen betreffen das Gemeindegebiet Karlsfeld.

Den Kernzonen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) kommt aufgrund der dortigen Strukturen mit Hecken, kiesigem Oberboden, Feuchtmulden und Wasserflächen als Lebensraum für die freilebende Tierwelt eine besondere ökologische Bedeutung zu. Dies gilt laut einer Pressemitteilung insbesondere für bodenbrütende Vogelarten, "als Schutzzone und Puffer vor dem Naturschutzgebiet Schwarzhölzl sowie als von der Gemeinde ausgewiesene Ausgleichsfläche südlich des Moosgrabens".

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In den Kernzonen, die zwischen den Straßen Moosgraben, Am Krebsbach und dem Wiesenweg liegen, gelten deshalb künftig neue Verhaltensregeln: Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt gilt in der sogenannten Kernzone Eins im Zeitraum zwischen 1. März und 31. Juli jeden Jahres eine Kurzleinenpflicht für Hunde, die Leine darf demnach nicht länger als zwei Meter lang sein. Dies soll verhindern, dass Hunde die Tier- und Pflanzenwelt stören. Auch Picknicken und Lagern ist in diesem Bereich künftig zum Schutz der Natur verboten.

In der sogenannten Kernzone Zwei gilt im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Juli jeden Jahres ein Wegegebot und für Hunde ein Leinengebot. Das heißt, die Fläche darf in diesem Zeitraum nur auf den offiziellen Wegen betreten werden und Hunde müssen angeleint sein. Dies dient vor allem dem Schutz bodenbrütender Vogelarten, wie zum Beispiel dem Kiebitz.

Erweiterung des LSG Krenmoos vorerst zurückgestellt

Der Kreistag hat außerdem die ursprünglich angedachte Erweiterung des LSG zwischen Krenmoos und Tiefen Graben auf Vorschlag der Verwaltung vorerst mit zurückgestellt. Dieser Bereich war von der Gemeinde Karlsfeld als neues LSG vorgeschlagen und im gemeindlichen Flächennutzungsplan als Erweiterungsfläche vorgesehen worden. An diesem Vorhaben soll grundsätzlich weiter festgehalten werden, bevor man aber eine finale Entscheidung trifft, will der Kreistag zunächst Rechtsänderungen auf EU-Ebene zur künftigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in LSG abwarten.

Ein EU-Verordnungsentwurf von Mitte letzten Jahres sähe nach derzeitiger Fassung ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten sensiblen Gebieten vor. Dazu würden laut Landkreisverwaltung auch teilweise LSG zählen. Da derzeit die Folgen einer Erweiterung des LSG für die Landwirtschaft nicht klar sind und der Kreistag zu Beginn des LSG-Verfahrens ausdrücklich die auch nach Unterschutzstellung uneingeschränkte Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Nutzung vorgegeben hatte, wird diese geplante Erweiterung bis zur Klärung der Fragen auf EU-Ebene zurückgestellt.

Peter Heller (Bündnis für Dachau) schlug vor, es genau anders herum zu machen: Also erst umsetzen und dann bei Gesetzesänderung gegebenenfalls alles rückgängig machen, weil sonst über Jahre gar nichts passieren werde. Doch Hellers Vorschlag fand keine Mehrheit. Zu groß war die Befürchtung, die Entscheidung im Nachhinein nicht mehr so leicht rückgängig machen zu können.

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