Dachau:Konservative Parteien gehen gegen Bauland-Beschluss vor

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Das Gewerbegebiet Dachau-Ost ist von dem neuen Beschluss nicht betroffen. (Foto: Niels P. Jørgensen)

CSU, ÜB/FDP und FWD/BfD haben formelle Beschwerde bei der Rechtsaufsichtsbehörde gegen eine Entscheidung des Stadtrats eingereicht.

Von Thomas Radlmaier, Dachau

Die Stadtratsfraktionen von CSU, ÜB/FDP und FWD/BfD haben Ernst gemacht: Sie haben beim Landratsamt Dachau als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Stadtratsbeschluss mit dem Titel "Dachauer Konsens zur Baulandentwicklung" eingelegt. Diesen halte man "aus formellen Gründen für rechtswidrig", schrieb Stadtrat Peter Gampenrieder (ÜB) im Namen der drei Fraktionen in einer Mail an die Kommunalaufsicht. "Wir bitten um Überprüfung, Beanstandung und Aufforderung der Aufhebung der Beschlüsse gegenüber der Großen Kreisstadt Dachau." Jetzt muss die Aufsichtsbehörde klären, ob der Beschluss rechtlich wasserdicht ist. Laut Sina Török, Pressesprecherin im Landratsamt, darf allerfrühestens in zwei Monaten mit einer Entscheidung gerechnet werden.

Die formelle Beschwerde umfasst zwei Seiten und liegt der SZ Dachau vor. Die drei Fraktionen wenden sich darin gegen eine Entscheidung des Dachauer Stadtrats vom vergangenen Dienstag. Eine Mehrheit, bestehend aus SPD, Grüne, Bündnis und Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD), hatte in der Sitzung einen Antrag der SPD zur Baulandentwicklung gegen den Widerstand von CSU, ÜB/FDP, FWD/BfD, AfD und des fraktionslosen Stadtrats Wolfgang Moll (Wir) durchgedrückt. Das Abstimmungsergebnis: 21 zu 18. Der Beschluss sieht vor, dass die Stadt künftig nur noch dann Bauland für Wohnen oder Gewerbe ausweist, wenn mindestens die Hälfte der betroffenen Grundstücke ihr selbst gehören. Damit erhofft sich das progressive Lager im Stadtrat ein Instrument, um das rasante Wachstum Dachaus in den nächsten Jahrzehnten besser und vor allem sozialverträglicher steuern zu können sowie Bodenspekulationen einzudämmen. Das konservative Lager und die AfD dagegen befürchten, dass sich der Beschluss als Hindernis in der Baulandentwicklung erweise. So viel zum Inhaltlichen.

Stadtrat Peter Gampenrieder (ÜB) hatte schon in der Stadtratssitzung die Rechtmäßigkeit des Beschlusses angezweifelt. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Beschwerde von CSU, ÜB/FDP und FWD/BfD bewegt sich allerdings auf der formellen Ebene des Kommunalrechtes. Die konservativen Parteien sind der Ansicht, dass der Stadtrat über den SPD-Antrag gar nicht hätte abstimmen dürfen. Um das zu verstehen, muss man die Vorgeschichte kennen: Bereits Ende April befasste sich der Bau- und Planungsausschuss mit dem Antrag; auch in diesem Gremium haben SPD, Grüne und Bündnis mit der Stimme des OB eigentlich eine knappe Mehrheit. Doch weil damals Jasmin Lang (Grüne) fehlte, endete die Abstimmung mit sieben zu sieben: Der Antrag wurde abgelehnt. Als der Stadtrat zwei Wochen später erneut den Antrag behandelte, waren die Reihen von SPD, Grünen und Bündnis geschlossen. Die Entscheidung des Bauzuschusses wurde revidiert. Bereits in der Sitzung ließen die konservativen Parteien durchblicken, dass sie sich rechtliche Schritte gegen den Beschluss vorbehalten.

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Jetzt führen CSU, ÜB/FDP und FWD/BfD in ihrer Beschwerde konkret an, dass die Verwaltung den Antrag nicht noch einmal auf die Tagesordnung des Stadtrates hätte setzen dürfen. "Aus unserer Sicht erscheint zumindest zweifelhaft, ob der Bau- und Planungsausschuss hier als vorberatendes oder beschlussfassendes Gremium anzusehen ist. Im letztgenannten Fall, den wir als einschlägig ansehen, hätte keine erneute Beschlussfassung im Stadtrat stattfinden dürfen", heißt es in der Beschwerde, die Peter Gampenrieder (ÜB), Florian Schiller (CSU) und Horst Ullmann (BfD) unterschrieben haben. Ein weiterer Punkt: Es sei in der Sitzung nicht ersichtlich gewesen, ob eine Ergänzung von Stadtrat Sören Schneider (SPD) Teil des Beschlusses gewesen sei. Schneider hatte als Antragsteller kurz vor der Abstimmung ergänzt, dass von dem Beschluss nur Flächen im Außenbereich betroffen seien sollten.

Die Stadtverwaltung sieht sich im Recht und die Beschwerde gelassen. Hauptamtsleiter Josef Hermann sagt, dass alle Themen von grundsätzlicher Bedeutung dem Stadtrat vorbehalten seien und die Ausschüsse diese nur vorberaten würden. Und in dem konkreten Fall der strategischen Baulandentwicklung handele es sich um ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung. Hermann verweist auf die Beschlussvorlage, welche die Verwaltung den Stadträten im Bauausschuss vorgelegt hatte. Auf der ersten Seite ist die "Beratungsfolge" angegeben: "Bau- und Planungsausschuss: zur Vorberatung; Stadtrat: zur Beschlussfassung." Auch den zweiten Vorwurf in der Beschwerde weist Hermann zurück. Die Ergänzung von Sören Schneider sei aus Sicht der Verwaltung mit aufgenommen worden, sagt er. Hermann geht daher davon aus, "dass die Kommunalaufsicht unserer Rechtsauffassung folgen wird".

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