Amtsgericht Dachau:53-Jährige zum zweiten Mal wegen Geldwäsche verurteilt

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Der Fall des 18-jährigen Karlsfelders wird vor dem Dachauer Amtsgericht verhandelt. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, Geld aus Betrügereien auf ihrem Konto durchgeschleust zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe zwar, wird am Ende aber zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Von Anna Schwarz, Dachau

Bereits zum zweiten Mal ist eine 53-Jährige aus dem Landkreis Dachau wegen des Vorwurfs der Geldwäsche angeklagt. Im Sitzungssaal des Dachauer Amtsgerichts trägt sie am Dienstagnachmittag Jeans, eine Sweatshirt-Jacke und einen grauen Pferdeschwanz und ist ohne Verteidiger gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, zwischen Juni und November 2022 in vier Fällen als "Finanzagentin" gehandelt zu haben. Sie soll ihr Konto unbekannten Betrügern zur Verfügung gestellt haben: Rund 855 Euro aus Betrugstaten sollen demnach auf ihrem Konto durchgeschleust worden sein.

Die Bank der Angeklagten schöpfte Verdacht wegen Geldwäsche und meldete das Konto der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck. Ein Polizeibeamter sagt vor Gericht aus. Zu einer der vier Überweisungen erklärt er, dass eine Geschädigte etwa 150 Euro auf das Konto der Angeklagten überwies, um damit Brennholz aus Kleinwallstadt zu bezahlen, das sie auf dem Verkaufsportal "Kleinanzeigen" entdeckt hatte - doch das Brennholz wurde nie geliefert.

Weitere rund 133 Euro überwies ein Geschädigter auf das Konto, um damit eine Anzahlung für einen Kredit zu machen - den er aber nie bekam. Das Betrugsopfer wurde über Instagram zu dem Fake-Darlehen gelockt. In dem sozialen Netzwerk habe der Geschädigte eine persönliche Nachricht "in schlechtem Deutsch" bekommen, in welcher der Kredit angepriesen wurde, so Richter Stefan Lorenz. Eine weitere Überweisung mit dem Verwendungszweck "Familienunterstützung" in Höhe von 272 Euro blieb demnach ebenfalls rätselhaft, weil die Angeklagte den Überweisenden überhaupt nicht kannte.

Die Angeklagte hat keine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung

Vor Gericht bestreitet die 53-Jährige die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, redet langsam und leise: "Ich bin total unschuldig." Sie wisse nicht, woher diese Einzahlungen auf ihrem Konto stammten. Richter Lorenz und Staatsanwaltschaft sind skeptisch, immerhin hat die Angeklagte bereits vor zwei Jahren ihr Konto Betrügern zur Verfügung gestellt und wurde wegen Geldwäsche in rund 150 Fällen verurteilt.

Damals hatten Betrugsopfer Geld auf ihr Konto überwiesen, um damit vermeintlichen Liebhabern aus der Not zu helfen. Andere Geschädigte leisteten Vorauszahlungen auf das Konto, um dadurch einen Kredit zu bekommen oder von einer Erbschaft zu profitieren - gingen aber am Ende leer aus. Die Geldbeträge aus Betrügereien schwankten damals zwischen 50 und 590 Euro, "also ähnlich wie jetzt", sagt Richter Lorenz.

Die dafür verhängte Geldstrafe von rund 4500 Euro zahlt die Angeklagte, die als Putzfrau arbeitet, immer noch ab. Nach dem Urteil wurde ihr Konto von der Bank gesperrt. Doch kurz darauf eröffnete die 53-Jährige ein neues, wo sich etwa ein halbes Jahr nach der Verurteilung ähnliche Geldflüsse zeigten, für die sie sich nun vor Gericht verantworten muss.

"Sie haben wohl gehofft, dass das Ganze wegen der niedrigen Beträge schon gutgehen wird"

"Auf dem neuen Konto hätte es so ähnlich weitergehen sollen wie bisher", ist sich der Staatsanwalt daher sicher. Zu Lasten der 53-Jährigen wertet er, dass sie bereits wegen Diebstahls und Geldwäsche einschlägig vorbestraft ist. Eine Geldstrafe alleine reiche daher nun nicht mehr aus. Er fordert eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die allerdings noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Richter Stefan Lorenz folgt den Forderungen der Staatsanwaltschaft und mahnt die Angeklagte: "Sie haben wohl gehofft, dass das Ganze wegen der niedrigen Geldbeträge schon gutgehen wird." Als Bewährungsauflage ordnet er an, dass die Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Brücke Dachau e.V. leisten muss, weil ihre Einkommensverhältnisse ohnehin sehr knapp seien. Außerdem muss sie die 133 Euro an den Geschädigten zurückzahlen, der auf einen günstigen Kredit gehofft habe. Die Brennholz-Käuferin hat ihr Geld bereits zurückbekommen.

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