Urkundenfälschung:Buchhalterin zweigt Geld von Firmenkonto ab

Lesezeit: 3 min

Wegen Betrugs und Urkundenfälschung muss sich eine Buchhalterin vor dem Dachauer Schöffengericht verantworten. (Foto: Toni Heigl)

Eine 35-Jährige hat Rechnungen gefälscht und sich mehr als 20 000 Euro auf ihr eigenes Konto überwiesen. Vor dem Dachauer Schöffengericht legt sie ein Geständnis ab.

Von Anna Schwarz, Dachau

Ihrem alten Chef kann die 35-jährige Bürokauffrau am Dienstagvormittag vor dem Dachauer Schöffengericht zunächst nicht in die Augen schauen. Er sagt als Zeuge gegen seine ehemalige Angestellte aus. Sie hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bereits gestanden: Aus Verzweiflung habe sie als angestellte Buchhalterin acht Rechnungen gefälscht und sich so zwischen August und Dezember 2022 mehr als 20 000 Euro vom Firmenkonto auf ihr eigenes Konto überwiesen. Damit machte sie sich strafbar des Betrugs und der Urkundenfälschung.

Auf der Anklagebank sitzt sie mit rundem Rücken, in hellblauem Pullover und mit Pferdeschwanz, macht sich klein und lässt zunächst ihren Rechtsanwalt Joachim Schwarzenau sprechen. Er sagt, dass seine Mandantin ein Nebengewerbe gehabt hatte, das durch die Corona-Maßnahmen in Schieflage geraten sei. Deshalb sei sie auf Idee gekommen, in der Firma, wo sie als Angestellte arbeitete, "Geld abzuzwacken", so Schwarzenau. Wie das Ganze aufflog, erzählt ihr ehemaliger Chef im Zeugenstand.

Seit Februar 2022 habe die Angeklagte in seiner Firma im Landkreis gearbeitet, erzählt der 52-Jährige. Zu ihren Aufgaben gehörte es, Rechnungen zu prüfen, diese einzuscannen und weiter an den Steuerberater zu schicken, der die Buchhaltung übernahm. Etwa fünf Monate nach ihrem Arbeitsbeginn bekam die 35-Jährige die Erlaubnis, auch Überweisungen für die Firma zu machen, sagt ihr ehemaliger Chef. Dieses Vertrauen hat sie ausgenutzt, wie sich später herausstellte.

Beim Jahresabschluss fielen die gefälschten Rechnungen auf

Gemeinsam mit Richter Stefan Lorenz nimmt er die acht gefälschten Rechnungen in Augenschein: Als Vorlage dafür habe die Angeklagte Rechnungen von Lieferanten genommen, später änderte sie etwa die Rechnungsnummer, -datum und - beträge und gab als Zahlungsempfänger nicht das Lieferantenkonto, sondern ihre eigene Kontonummer an.

Doch in einem Fall vergaß sie, die Rechnungsnummer zu ändern, und das fiel der externen Buchhaltung beim Jahresabschluss auf: "Wir hatten eine Lieferantenrechnung, die wir zweimal bezahlt haben", sagte ihr ehemaliger Chef, das Geld landete also nicht nur auf dem Konto des Lieferanten, sondern auch auf dem Konto der Buchhalterin, wie der 52-Jährige herausfand. "Das war ein Anhaltspunkt für uns."

Daraufhin kontrollierte er sämtliche Überweisungen, die seine Mitarbeiterin vom Firmenkonto veranlasst hatte: "Da sind wir dann auf mehrere Rechnungen gestoßen, die nicht korrekt waren." Innerhalb von vier Monaten hatte sich die Buchhalterin Beträge zwischen 1100 Euro und 8700 Euro vom Firmenkonto überwiesen. Sie wurde deswegen fristlos gekündigt.

"Ich habe vermutet, dass es eine Verzweiflungstat war"

Vor Gericht entschuldigt sich die 35-Jährige bei ihrem ehemaligen Chef, sagt den Tränen nahe und mit kratziger Stimme: "Es tut mir leid, ich wollte mich nicht bereichern, sondern nur meine Schulden aus meinem Fotogeschäft bezahlen." 2019 hatte sie es eröffnet und etwa Neugeborene fotografiert. Für ihr Nebengewerbe hatte sie auch ein Darlehen in Höhe von 13 000 Euro aufgenommen, aber das Geschäft sei eingebrochen, als pandemiebedingt Ausgangssperren und Kontaktverbote galten. Doch die Darlehensraten und die Mietkosten für das Geschäft musste sie weiterhin bezahlen.

Ihr ehemaliger Chef zeigt sich nach der Entschuldigung mitfühlend und sagt zur Angeklagten: "Ich habe vermutet, dass es eine Verzweiflungstat war, aber wenn Sie mit uns gesprochen hätten, hätten wir sicher eine andere Lösung finden können."

Die Staatsanwaltschaft bewertet es positiv, dass die Angeklagte ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt hat, trotzdem habe sie ihr Anstellungsverhältnis ausgenutzt "durch sehr durchdachtes und kriminelles Vorgehen". Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für die Ersttäterin und dass sie die mehr als 20 000 Euro an die Firma zurückzahlt sowie die Kosten des Gerichtsverfahrens übernimmt.

Richter Lorenz folgt den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Für ihn habe sich gezeigt, dass die Angeklagte aus einer Hoffnungslosigkeit gehandelt habe, "weil die Schulden gedrückt haben". Auch er rügt, dass die Bürokauffrau das Vertrauen ihrer Vorgesetzten missbraucht habe, dabei sei eine erhebliche Schadenssumme entstanden. Zum Schluss wünscht er der Angeklagten alles Gute, sie hat mittlerweile eine neue Arbeit gefunden. Lorenz rät ihr: "Legen Sie alles daran, dass Sie keine neuen Straftaten begehen." Die Angeklagte nickt und senkt den Kopf.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusStadtwerke
:Dokumentation eines Pfusches

Der neue Architekt benennt im Werkausschuss die Mängel bei der Baustelle des Hallenbads und macht Verbesserungsvorschläge. Sarkastische Kommentare zur Arbeit seines Vorgängers kann er sich nicht verkneifen. Die gute Nachricht: 2026 soll alles fertig sein.

Von Jacqueline Lang

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: