Brandstiftung:Arzt zündet aus Liebeskummer Wohnung an - Haftstrafe

Lesezeit: 1 min

  • Ein Arzt aus München muss sich wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung vor Gericht verantworten.
  • Der Mann hatte große persönliche Probleme: Seine Freundin wollte ihn verlassen; ihn drückten Steuerschulden.

Von Christian Rost

Steuerschulden drückten ihn, seine Praxis lief nicht mehr, er schluckte übermäßig Medikamente und zuletzt gab ihm seine Lebensgefährtin den Laufpass: Als für einen 52-jährigen Arzt schier die Welt zusammenbrach, betrank er sich und legte in seiner gemieteten Wohnung in einem Schwabinger Altbau Feuer.

Das Münchner Amtsgericht verurteilte den Mediziner am Mittwoch wegen schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Richterin Gabriele Krause ließ den Angeklagten nach dem Urteilsspruch noch im Gerichtssaal wegen Fluchtgefahr festnehmen.

Das Schöffengericht zeigte sich am Ende der mehrtägigen Verhandlung davon überzeugt, dass der Mann absichtlich den Kleiderschrank und das Bett im Schlafzimmer seiner Wohnung angezündet hatte. Nachdem ihm seine Freundin angekündigt hatte, ihn zu verlassen, weil er nicht genügend Zeit für das gemeinsame Kind aufbrachte, besprühte er ihre im Schrank hängenden Kleider und ihre Bettseite mit einem grünen Bastellack und setzte diesen in Brand.

Der Angeklagte versucht, sich herauszureden

Die Version des Angeklagten, auf die sein Verteidiger Maximilian Pauls im Plädoyer noch einmal verwies, konnte weder das Gericht noch zwei Brandsachverständige überzeugen. Der Arzt hatte behauptet, er habe das Feuer versehentlich entfacht.

Nachdem er den Lack versprüht und sich eine Zigarette angezündet habe, hätten sich die Treibgase entzündet. Er habe das Feuer noch selbst mit einem Topf voller Wasser löschen wollen.

Das Gericht stützte sich aber auf ein Sachverständigengutachten, wonach es zwei Brandherde im dem Schlafzimmer gegeben hatte. Bei einer Gasexplosion, wie von dem Arzt geschildert, hätte es auch deutlich mehr Schäden gegeben.

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Richterin Krause hielt dem Angeklagten zudem vor, dass er die brennende Wohnung an jenem 22. Januar 2014 nicht freiwillig verlassen wollte und von Nachbarn und Feuerwehrleuten aus dem Mehrfamilienhaus gebracht werden musste. "Sie haben dabei grinsend zu Ihrer Wohnung zurückgeschaut", stellte die Richterin klar.

Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, weil sein Mandant unter dem Einfluss von Medikamenten und Alkohol gestanden und damit seine Steuerungsfähigkeit verloren habe. Die Staatsanwältin verwies auf die enorme Gefahr durch das Feuer für die anderen Hausbewohner und verlangte drei Jahre Haft.

Die Fluchtgefahr begründete das Gericht mit dem Umstand, dass sich der Mediziner kürzlich in der Schweiz eine neue Arbeitsstelle gesucht hatte.

© SZ vom 12.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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