Prozess:"Auch in Bayern muss unter die Decke geschaut werden"

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Ein sächsischer Leiharbeiter bei BMW verliert seinen Job, weil er sich gegen Rassismus wehrt - sagt er. In zweiter Instanz wird der Fall nun neu aufgerollt

"Eines brauchen wir auf jeden Fall: die Einvernahme von Zeugen", betont Wolfgang Karrasch. Der Vorsitzende Richter am bayerischen Landesarbeitsgericht muss über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines sächsischen Leiharbeiters entscheiden, der bei BMW tätig war. Der Mann verlor seinen Job nach eigener Darstellung, weil er sich gegen rassistische Äußerungen eines festangestellten Kollegen wehrte - und klagte gegen die Kündigung. Das Arbeitsgericht München gab ihm im März recht. Die zweite Instanz wird den Fall nun neu aufrollen, wie am ersten Verhandlungstag am Dienstag klar wurde.

Der Grund dafür ist, dass die Leiharbeitsfirma Brunel, die den Mann beschäftigt hatte, inzwischen bestreitet, dass es die rassistischen Äußerungen gab. In der ersten Instanz sei das noch nicht der Fall gewesen, erklärte Karrasch. Damals hatte Brunel nur bestritten, dass der Protest des Leiharbeiters der Grund für die Kündigung gewesen sei. "Die eine Seite sagt schwarz, die andere weiß", fasst Karrasch die Situation zusammen. "Die Wahrheit kann man im Moment überhaupt nicht prognostizieren."

BMW ist in dem Verfahren zwar nicht beteiligt, der Konzern erklärt aber, eine interne Untersuchung habe die rassistischen Äußerungen nicht bestätigen können. "Wir tolerieren keinesfalls Diskriminierung", betonte eine Sprecherin. Für das Gericht hat diese Untersuchung aber keine Bedeutung.

Den Vorschlag des Richters, sich gütlich zu einigen, lehnte der Leiharbeiter am Dienstag rundweg ab. "Es geht um Alltagsrassismus. Als Kind der DDR sehe ich mir das nicht mit an", betonte er. Er werde sich nicht mit Geld aus der Sache herauskaufen lassen. "Ich möchte ein Zeichen setzen, dass man nicht wegschauen soll", sagte er nach der Verhandlung. "Denn wer wegschaut, stimmt zu." Der 40-Jährige, der mit einem sächsischen Wappen am Revers ins Gericht kam, will mit seiner Klage auch eine Lanze für seine Heimat brechen. "Es ist nicht der ganze Osten rechts", betonte er. "Auch in Bayern muss unter die Decke geschaut werden."

Der Kläger hofft darauf, dass seine ehemaligen Kollegen keine Erinnerungslücken haben

Zunächst sollen nun fünf Zeugen gehört werden. Ende Januar oder im Februar könnte es weitergehen. Der Rechtsbeistand des Leiharbeiters, Jens Runge-Yu vom DGB, zeigte sich zuversichtlich: Wenn die Zeugen wahrheitsgemäß aussagten, würden sie den Leiharbeiter bestätigen. Allerdings merkte er auch an: "Zeugen, die Angst um einen Arbeitsplatz haben, sind möglicherweise nicht unbefangen, ob sie frei von der Leber weg den Sachverhalt schildern." Es komme immer wieder vor, dass sich Zeugen in solchen Situationen in Erinnerungslücken flüchteten. "Man kann nur an die Menschen appellieren, dass sie Charakter haben und bei der Wahrheit bleiben", sagte der Leiharbeiter.

"Wenn es so war, wie der Kläger es schildert, kann man sich mit gutem Gewissen wehren", sagte Richter Karrasch. Wenn die Kündigung auf dessen Beschwerde beruhe, spreche vieles dafür, dass sie unwirksam sei. Hedwig Krimmer von der Gewerkschaft Verdi sagte, sie hoffe "inständig", dass das Landesarbeitsgericht der ersten Instanz folge. Sie betonte, wie wichtig dies als Zeichen wäre: "Man redet von Zivilcourage und sagt, jeder soll sie zeigen - und dazu gehört auch, rassistischen Äußerungen zu widersprechen. Und dann muss die Gesellschaft sagen: Wir schützen denjenigen, der hier Zivilcourage zeigt."

© SZ vom 30.10.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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