Augsburg:Einigung vor Gericht

Streit zwischen Konzertmeisterin und Staatstheater beigelegt

Von Christiane Lutz, Augsburg

Der Streit zwischen einer Konzertmeisterin des Augsburger Staatstheaters und ihrem Arbeitgeber endete am Montag vor dem Arbeitsgericht. Streitpunkt war eine Ermahnung nach einer Spendenaktion. Die Musikerin hatte mit anderen Mitgliedern des Orchestervorstands im April einen Corona-Spendenaufruf initiiert, bei dem mehrere 10 000 Euro für freie Kunstschaffende in Augsburg gesammelt wurden, etwa für das freie Theater "Sensemble" und die Bayerische Kammerphilharmonie. Das Projekt "Kultur hält zusammen - halten wir die Kultur zusammen" unterstützte auch Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) als Schirmherrin.

Die Konzertmeisterin kündigte im Zuge der Spendenaktion auch Kooperationsmöglichkeiten für Künstler mit den Philharmonikern Augsburg an. Davon habe die Theaterleitung nichts gewusst. Es sei zudem Geld aus der Orchesterkasse verwendet worden, ohne, dass dies abgesprochen gewesen sei, sagte Intendant André Bücker im Juni der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Es seien auch Unternehmen als mögliche Sponsoren angesprochen worden - ebenfalls ohne Wissen der Theaterleitung. Bücker sprach der Konzertmeisterin für diesen kommunikativen Missstand, nicht ihr grundsätzliches Engagement, schriftlich eine Ermahnung aus, den anderen Vorstandsmitglieder aber nicht, was er in der Augsburger Allgemeinen mit der besonderen Stellung der Konzertmeisterin in der Öffentlichkeitsarbeit begründete. Daraufhin reichte die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) für die Konzertmeisterin Klage gegen Bücker beim Arbeitsgericht ein. Man sehe deren ehrenamtliches Engagement zu Unrecht gemaßregelt.

Das Verfahren endete nun in einem Vergleich: Das Staatstheater darf die Ermahnung nicht in die Personalakte der Musikerin aufnehmen und wird nicht mehr an den Vorwürfen gegen sie festhalten. Richter Markus Nieberle-Schreiegg bezeichnete die Auseinandersetzung als "Marginalie", die Deutsche Orchestervereinigung gibt sich zufrieden.

© SZ vom 28.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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