Amtsgericht München:Mit Molotow-Cocktails in den Supermarkt

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Der Schütze ist vor Gericht mit einer milden Strafe davongekommen. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein 35-Jähriger hebelt nachts die Türe eines Ladens auf, klaut Geld aus der Kasse und wirft drei Brandsätze. Zu seinem Glück geht die Sprinkleranlage an. Die Taten brachten ihm nun eine Bewährungsstrafe ein.

Von Susi Wimmer

Mit seiner beruflichen Selbständigkeit hatte sich ein 35-jähriger Münchner offenbar völlig verkalkuliert. Pleite wie er war, brach er kurz vor Silvester 2021 in einen Supermarkt ein, klaute Bargeld - und warf auch noch drei Molotow-Cocktails in die Räume. Die Sache ging glimpflich ab, am Ende auch für ihn: Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Was den Mann geritten hatte, drei Brandsätze zu basteln und diese im Supermarkt, im Büro sowie im Technikraum anzuzünden und zu werfen, das blieb unklar. Vor Gericht sagte er, er habe sich im Dezember 2021 in einer schwierigen Lebenssituation befunden. Es ging um seine Finanzen.

Deshalb hebelte er am 30. Dezember um 22.30 Uhr mit einem Brecheisen die Tür eines Supermarktes auf. Dann brach er die Kasse auf und stahl Bargeld in der Schnapszahl-Höhe von 505,05 Euro. Anschließend marschierte er in den Technikraum und riss die Videosicherung gewaltsam aus der Verankerung.

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Wie die Ermittlungen ergaben, hatte er drei Flaschen dabei, die mit brennbarer Flüssigkeit und einer Ersatz-Lunte befüllt waren. Diese so genannten Molotow-Cocktails warf er auf den Boden. Einer erlosch, die beiden anderen lösten oberflächliche Brände aus. Allerdings sprang die Sprinkleranlage im Supermarkt an und löschte alle Flammen. Trotzdem entstand noch ein Gesamtschaden in Höhe von knapp 29 000 Euro. Ohne die Sprinkleranlage, so war sich das Gericht sicher, hätte sich sicherlich "der Brand auf wesentliche Gebäudeteile erstreckt".

Nach seiner Festnahme legte der 35-Jährige bereits bei der Polizei ein umfassendes Geständnis ab. Er saß drei Monate in Untersuchungshaft, ehe er bis zum Prozess auf freien Fuß gelassen wurde. Positiv legte ihm das Gericht zudem in die Waagschale, dass die Brandstiftung im Versuchsstadium stecken geblieben war.

Das Gericht stellte "deutliche kriminelle Energie" fest

Eher negativ bemerkte das Gericht, dass der Mann die Tat im Vorfeld gut geplant hatte und "mit deutlicher krimineller Energie" vorgegangen war. Der Münchner war bereits einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, allerdings "in geringem Maße", und zwar wegen Erschleichens von Leistungen, also Schwarzfahrens.

Am Ende verurteilte das Amtsgericht ihn wegen Diebstahls sowie versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der 35-Jährige nahm das Urteil an. Nach Auskunft von Amtsgerichts-Pressesprecher Martin Swoboda, ist das Urteil rechtskräftig.

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