Allach/Untermenzing:Freie Fahrt für den Schwerlastverkehr

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Liefer-Lizenz: Das Asphaltmischwerk in Langwied hat ein begrenztes Kontingent von 20 Nächten pro Jahr, in denen Lastwagen fahren dürfen. (Foto: Stephan Rumpf)

Kreisverwaltungsreferat lehnt nächtliche Sperrung der Eversbuschstraße und des Paul-Ehrlich-Wegs ab

Von Anita Naujokat, Allach/Untermenzing

Anwohner der Eversbuschstraße und des Paul-Ehrlich-Wegs werden wohl weiterhin mit dem Lkw-Verkehr leben müssen. Die Stadt München lehnt es ab, für beide Straßen ein Nachtfahrverbot für große und schwere Fahrzeuge zu verhängen. Auch mit der aus Sicht der Anwohner zunehmenden Zahl von Fahrten werden sie sich arrangieren müssen. Dies geht aus einem Antwortschreiben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) an den Bezirksausschuss Allach-Untermenzing hervor.

Das Stadtteilgremium und auch Bürger hatten schon öfter gefordert, nächtliche Fahrten von Beton- und anderen Lastwagen zu den am Paul-Ehrlich-Weg ansässigen Firmen wegen Lärmbelästigung zu verbieten. In dem zu Langwied gehörenden Bereich des Wegs befinden sich ein Kieswerk, ein Betonwerk und ein Asphaltmischwerk, die laut KVR alle genehmigt sind und Bestandsschutz genießen. Grundsätzlich kann die Straßenverkehrsbehörde bestimmte Straßen und Strecken aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen verbieten. Doch dabei handelt es sich um eine Ermessensvorschrift. Maßnahmen kommen in der Regel erst dann in Frage, wenn die Beeinträchtigungen höher sind als ortsüblich, und wenn bestimmte Richtwerte überschritten werden. Dies schließen KVR und das Referat für Gesundheit und Umwelt für den Paul-Ehrlich-Weg aus. Nachtfahrten dieser Firmen lägen außerdem im öffentlichen Interesse, weil Straßenbauarbeiten eben auch nachts und an Wochenenden erfolgen müssten, um Verkehrsbehinderungen zu verringern, stellen beide Behörden fest.

Das Asphaltmischwerk habe für die Zeit von 22 bis 6 Uhr ein begrenztes Kontingent von 20 Nächten pro Jahr, in denen es ausliefern dürfe. Die Anzahl der Fahrten in diesen Nächten sei nicht vorgeschrieben. Das Kieswerk sei nachts geschlossen, das Betonwerk liefere gelegentlich über Nacht Beton aus, bewege sich dabei pro Jahr aber bei den Fahrten im einstelligen Bereich. Die Polizei hat seit dem 1. Januar 2013 erst einen Einsatz wegen übermäßiger Belästigung durch Lkw-Fahrten im Paul-Ehrlich-Weg registriert. Dieser war in den Nachmittagsstunden des Feiertags Christi Himmelfahrt vor zwei Jahren. Für die Eversbuschstraße lägen keine Beschwerden über nächtliche Lkw-Touren vor. Beklagt werde aber allgemein das dortige hohe Verkehrsaufkommen.

Die Eversbuschstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt als örtliche Hauptverkehrsachse mit einer wichtigen Verbindungsfunktion für das kleinere Straßennetz definiert. Sie dient auch offiziell als Zufahrt für die Gewerbebetriebe in Allach. So gebe es auf der Von-Kahr-Straße für aus östlicher Richtung kommende Lkw-Fahrer eine Umleitungsbeschilderung zum Gewerbegebiet an der Kirschstraße, führt die Straßenverkehrsbehörde als ein Beispiel an. Damit solle der Verkehr auf dafür geeigneten und ausgewiesenen Straßen gebündelt werden, damit er nicht auf untergeordnete Wege wie kleine Wohnstraßen verdrängt werde. Schon allein aus diesem Grund kommen für das Kreisverwaltungsreferat Einschränkungen für bestimmte Verkehrsarten wie Lastwagen nicht in Betracht.

Für ortsansässige Anwohner, Fußgänger und Radfahrer dürfte allerdings weiterhin mehr als zweifelhaft bleiben, ob die enge, zweispurige Eversbuschstraße durch den alten Dorfkern Allachs die vom Kreisverwaltungsreferat vorausgesetzte Verkehrsqualität einer solchen Hauptverkehrsstraße besitzt.

© SZ vom 04.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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