Bayerns Verfassungsschutz:Totalschaden in Karlsruhe

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"Im Spannungsfeld zweier Herzensanliegen unserer Verfassung": Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung am Dienstag. (Foto: Uli Deck/dpa)

Bayern schießt mit seinem Verfassungsschutzgesetz weit übers Ziel hinaus: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zukunftsweisend. Denn es betrifft die gesamte Republik.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Mancher mag es für den natürlichen Antagonismus des Rechtsstaats halten, dass Bund und Länder ihre Sicherheitsgesetze stets hart an die verfassungsrechtlichen Leitplanken steuern und in Karlsruhe praktisch nie ohne Schramme davonkommen. Die Politik will Sicherheit, das Bundesverfassungsgericht wahrt die Bürgerrechte. Jeder macht seinen Job, könnte man sagen - da schießt man halt mal übers Ziel hinaus. Aber so ist es nicht. Die Politik weiß, was sie tut, sie kennt die dutzendfach präzisierten Grenzen sehr genau. Trotzdem verletzten Gesetzgeber diese Grenzen ein ums andere Mal, einfach deshalb, weil ein bisschen Verfassungswidrigkeit im Dienste der inneren Sicherheit kaum politische Kosten hat.

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