Aktienbesteuerung:Das ist ungerecht

Der Bundesfinanzhof hält die steuerliche Benachteiligung von Aktienverlusten für verfassungswidrig. Das ist gut so. Eine Änderung muss her.

Von Nils Wischmeyer

Bisher ist es ein ungerechtes Ärgernis in Deutschland: Verluste aus Aktiengeschäften lassen sich bei der Steuererklärung nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen, nicht aber mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen. Das fand ein Ehepaar ungerecht und klagte bis zum Bundesfinanzhof, der nun moniert, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig sei. Er hat den Streitfall dem Verfassungsgericht vorgelegt, das nun endgültig über die Vorschrift entscheiden muss.

Noch ist nichts endgültig gewonnen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber ist ein großer Etappensieg auf dem Weg zu einer längst überfälligen Reform. Völlig zu Unrecht haben Aktienbesitzer bei Verlusten seit mehr als zehn Jahren eine Ungleichbehandlung erfahren, zumal es bei anderen Anlageklassen völlig üblich war. Aktien als Ausnahme herauszupicken und ihre Verkäufer anders zu behandeln, war schon bei der Einführung eine schlecht begründete Idee. Jetzt wird es Zeit, das zu korrigieren.

Dass diese Ungerechtigkeit entsprechend bald ein Ende finden könnte, wird den mehreren Millionen Deutschen zugutekommen, die ihr Geld mittlerweile an der Börse parken. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine bessere Altersvorsorge zu ermöglichen. Besser noch wäre es, man würde Aktiengewinne nach einer Haltedauer von beispielsweise fünf Jahren steuerfrei stellen. Das würde Vorteile für Spekulanten ausschließen und den Deutschen die sonst eher schmale Altersvorsorge aufbessern.

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