Vergessen wir mal kurz Patricia Schlesinger. Für die Überprüfung ihres Verhaltens und der enthemmten Selbstbilder und Strukturen, die es ermöglicht haben, ist nun die Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Das ist beruhigend. Für das, was unterhalb der justiziablen Schwelle liegt, für all jene Praktiken, die sich als rechtens, aber komplett verantwortungslos und schamfrei erweisen könnten, sind nicht allein die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern vielmehr seine leidenschaftlichsten Anhänger zuständig.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Was ARD und ZDF jetzt brauchen
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Nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk, nicht der private, unterhält zum Beispiel Büros in aller Welt - hier eine Aufnahme von 2003, mit der ARD-Korrespondentin Patricia Schlesinger.
Um mal wegzukommen vom Skandal beim RBB: Es ist nun die Aufgabe derer, die es gut meinen mit den Öffentlich-Rechtlichen, sie präzise zu kritisieren und zu verbessern.
Kolumne von Carolin Emcke
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