Internationales Strafrecht:Die Richter warten schon auf Putin

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Außenministerin Annalena Baerbock, hier mit Chefankläger Karim Ahmad Khan, würde ein Sondertribunal für Russland begrüßen. (Foto: Christophe Gateau/dpa)

Braucht es ein Sondertribunal für Russland? Das schlösse zwar eine juristische Lücke, hätte aber auch einen entscheidenden Nachteil.

Kommentar von Ronen Steinke

Für das, was die russische Kriegsmaschinerie derzeit in dem Nachbarland Ukraine anrichtet, gibt es Namen: Angriffskrieg, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sollte Russlands Präsident Wladimir Putin oder einer seiner Generäle oder auch einer seiner Offiziere je so leichtsinnig sein, wieder ins nicht moskauhörige Ausland zu reisen, dann gibt es dafür auch Richter: am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Sie warten schon sehnlich.

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