Disziplinarrecht:Schluss mit Extremisten in der Justiz

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Disziplinarrecht: Soll einer, der Muslime "Gesinde" nennt, weiter Recht sprechen dürfen? Jens Maier, Ex-AfD-Bundestagsabgeordneter, von Beruf Richter.

Soll einer, der Muslime "Gesinde" nennt, weiter Recht sprechen dürfen? Jens Maier, Ex-AfD-Bundestagsabgeordneter, von Beruf Richter.

(Foto: Sebastian Kahnert/picture alliance / dpa)

Verfassungsfeindlich und trotzdem Richter? Bisher verhinderte ein Wust an Regelungen, dass gegen radikale Juristen vorgegangen wird. Das könnte sich endlich ändern.

Kommentar von Ronen Steinke

Das Disziplinarrecht ist ein Dickicht. Zugewuchert, schattig, schwer durchdringbar, sumpfig. Ein Mensch, der als Richter arbeitet, aber zum Beispiel auf einer AfD-Veranstaltung über Muslime als "Gesinde" schwadroniert, hat es spielend leicht, sich anschließend in diesem Paragrafengeflecht zu verstecken. Überall ranken Verjährungsregeln, wuchern Verwertungsverbote, vergammeln alte Vorschriften, die nicht zusammenpassen. Oft geschieht es so: Die tapferen Verfolger, die einem rassistischen Richter hier nachzueilen versuchen, versinken im Morast.

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