Das Bundesverfassungsgericht war bei der Pandemiebekämpfung bisher nur Zaungast, und dies ausgerechnet in einer Zeit tiefgreifender Freiheitsbeschränkungen. Die Eilanträge gegen die Ausgangssperre hätten nun die Chance für ordnende Worte aus Karlsruhe geboten. Doch das Gericht hat sie mit einer mutlosen Entscheidung verpasst.
Zwar ist gegen entschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie überhaupt nichts einzuwenden, im Gegenteil. Harte Einschränkungen in die Freiheit der Bürger waren und sind notwendig, dafür gibt es in den weltweit gescheiterten Lockerungsversuchen nun wirklich genügend Belege. Es hätte in den vergangenen Monaten sogar viel für ein noch entschiedeneres Vorgehen gesprochen - einen kurzen und vollständigen Lockdown, mit dem man sich die Hängepartie der stets verlängerten Maßnahmen womöglich hätte ersparen können.
Die Ausgangssperre aber ist die Gesetz gewordene Halbherzigkeit, zu weich und zu löchrig, um wirksam zu sein. Zudem ist sie eine weitere Variation einer einseitigen Anti-Corona-Politik, welche die Wirtschaftsunternehmen selbst bei wenig einschneidenden Maßnahmen wie Testpflicht und Home-Office schonend behandelt, während sie den Bürgern die Haustüren zusperrt. Beschränkungen der Freiheit müssen gerechtfertigt sein, sonst sind sie unzulässig, dieser Satz wurde in letzter Zeit oft wiederholt. In Karlsruhe wurde er offenbar nicht gehört.