Parteienfinanzierung:Karlsruhe urteilt arg schulmeisterlich

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Besonders streng hat sich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Parteienfinanzierung gezeigt, wie immer, wenn die Abgeordneten letztlich etwas in eigener Sache entschieden haben. (Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht gesteht den Parteien zu, dass diese mehr Geld brauchen - und verwirft doch die 2018 von Schwarz-Rot durchgepeitschten höheren Zuschüsse. Dabei hätte es auch einen anderen Weg wählen können.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Der Schatzmeister der SPD, Dietmar Nietan, warnte vor dem "Worst, Worst Case" - und nun ist er eingetreten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anhebung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro jährlich für verfassungswidrig erklärt. Im Grunde kommt das nicht sonderlich überraschend, denn überall dort, wo die Abgeordneten letztlich in eigener Sache entscheiden, ist die verfassungsrichterliche Aufsicht besonders streng. Das gilt für das Wahlrecht und eben auch - Stichwort Selbstbedienung - für die Parteienfinanzierung.

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