Grundrechte und Pandemie:Richter ohne Mumm

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Das Bundesverfassungsgericht um Stephan Harbarth hat sich reichlich Zeit gelassen mit seiner Entscheidung über die Corona-Maßnahmen. (Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa)

Karlsruhe traut sich nicht, die Corona-Maßnahmen einzeln zu prüfen und der Politik klare Vorgaben zu machen. Es stiehlt sich aus der Verantwortung. Über die kleine Abdankung eines großen Gerichts.

Kolumne von Heribert Prantl

Die alten Sprichwörter stimmen nicht mehr: Was lange währt, wird nicht endlich gut. Das Bundesverfassungsgericht hat lange zwanzig Monate geschwiegen; es hat geschwiegen zu den Lockdowns, zu den Freiheitsbeschränkungen, zu den Ausgangssperren und Schulschließungen; es hat Eilentscheidungen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen abgelehnt, es hat das Land vertröstet und die gründliche Prüfung der Dinge in Hauptsacheverfahren versprochen. Das Gericht hat nun in der Hauptsache entschieden, aber keine Leitlinien formuliert für ein Handeln des Staats. Es hat stattdessen der Politik hauptsächlich einen langen Freibrief geschrieben. Es ist dies die kleine Abdankung eines großen Gerichts.

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