Parität bedeutet Gleichheit, nicht mehr, nicht weniger. Sie könnte damit leicht zum Prinzip für viele Dinge des Lebens erhoben werden. Und was wäre einfacher zu berechnen als Parität in politischen Gremien? Die Hälfte der Bevölkerung ist weiblich, also müssten in Gemeinde- und Stadträten, in Landtagen, im Bundestag die Hälfte der Mitglieder weiblich sein. Doch weit gefehlt: Derzeit liegt der Frauenanteil im Bundestag bei knapp 35 Prozent. Ein Drittel - historisch betrachtet viel, nach heutigem Verständnis aber 15 Prozentpunkte zu wenig. Bärbel Bas (SPD), Präsidentin des Bundestags, will das im Zug der Wahlrechtsreform ändern und fordert, zumindest die Listen paritätisch zu besetzen. Was sogar die CSU bei der jüngsten Bundestagswahl schaffte - sie hatte ihre Liste wie etwa auch die SPD und die Grünen alternierend mit Frauen und Männern besetzt. Ein ähnlich lautender Beschluss der jeweiligen Landesparlamente scheiterte in Thüringen und Brandenburg in der Vergangenheit an den Landesverfassungsgerichten. Bleibt die Frage, was die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 2 des Grundgesetzes von 1994 für den Vorschlag von Bas bedeutet: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Aktuelles Lexikon:Parität
Nur etwa 35 Prozent der Mitglieder des Bundestags sind Frauen.
(Foto: Michael Sohn/AP)Gleichheit, die jeder will und fordert, aber nicht unbedingt vorlebt - so etwa der Bundestag.
Von Johanna Pfund
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