Polizei und Aktivismus:Die darf das

Die Angehörigen der Bundespolizei müssen sich nicht darauf beschränken, Klimaaktivisten von der Straße zu holen. Sie dürfen sich auch engagieren, wenn sie Dienstliches und Privates sauber trennen. (Foto: Paul Zinken/dpa)

Eine Bundespolizistin, die sich bei der "Letzten Generation" engagiert , ist erst einmal ein Grund zur Freude, nicht aber für ein Disziplinarverfahren.

Kommentar von Ronen Steinke

Die Zeiten, in denen Polizisten strammzustehen und sich auch in ihrem Privatleben auf keinen Fall mit einem Hinterfragen der aktuellen Politik zu beschäftigen hatten, sind lange vorbei, und es waren keine guten Zeiten. Die nicht nur physische, sondern auch geistige Kasernierung, wie sie die schneidigen Schupos im Kaiserreich betraf, war übel. Der heutige "Bürger in Uniform" ist besser: Polizisten, die privat bei Amnesty International engagiert sind, bei politischen Parteien, bei Initiativen - sie kennen die Demokratie nicht nur aus der Ferne.

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