Ein weniger bekanntes Recht des Grundgesetzes, gleichwohl einer der heimlichen Stars, ist das Recht auf "rechtliches Gehör". Das ist etwas sehr Simples. Es bedeutet, dass der Staat dem Individuum zuhören muss, dass er ihm eine faire Chance geben muss, die vielen wohlklingenden Rechte, die er ihm rhetorisch funkelnd zusichert, auch tatsächlich wahrzunehmen. Das steht im Grundgesetz außerhalb des Rampenlichts, weit hinten in Artikel 103, Absatz 1. Aber ohne diese Garantie auf, sagen wir, juristische Praktikabilität ist alles hochtrabende Gerede von Menschenrechten eben nur das: Gerede.
Asyl:Der Staat will die Hilferufe der Flüchtenden nicht mehr hören
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Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, so steht es im Grundgesetz. Nur: So einfach wird es bald nicht mehr sein. Was die Ampelkoalition und die EU planen, lässt dieses Recht ins Leere laufen.
Kommentar von Ronen Steinke
Meinung Türkei:Dies ist die Wahl meines Lebens
Und immer steht man am Anfang des Weges: Was es bedeutet, ob Kemal Kılıçdaroğlu in der zweiten Runde am 28. Mai doch noch das Amt des Präsidenten erringt.
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