Nationales Gesundheitsportal:Verleger sehen Tabubruch

Das vom Bund betriebene Gesundheitsportal steht im Konflikt mit dem Grundgesetz, sagen Zeitungs- und Zeitschriftenverbände.

Die deutschen Verleger kritisieren das nationale Gesundheitsportal des Bundes und fordern erneut Einschränkungen. "Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein presserechtlich fataler Tabubruch", erklärten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger am Mittwoch in Berlin. Zulässig sei dem Grundgesetz zufolge allein die Information über Regierungshandeln, nicht aber eine vollwertige redaktionelle Berichterstattung.

Das nationale Gesundheitsportal gibt es seit 1. September 2020, auf der Webseite gesund.bund.de sollen sich Bürger schnell und verlässlich über Gesundheitsthemen informieren können.

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