Süddeutsche Zeitung

Nationales Gesundheitsportal:Verleger sehen Tabubruch

Das vom Bund betriebene Gesundheitsportal steht im Konflikt mit dem Grundgesetz, sagen Zeitungs- und Zeitschriftenverbände.

Die deutschen Verleger kritisieren das nationale Gesundheitsportal des Bundes und fordern erneut Einschränkungen. "Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein presserechtlich fataler Tabubruch", erklärten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger am Mittwoch in Berlin. Zulässig sei dem Grundgesetz zufolge allein die Information über Regierungshandeln, nicht aber eine vollwertige redaktionelle Berichterstattung.

Das nationale Gesundheitsportal gibt es seit 1. September 2020, auf der Webseite gesund.bund.de sollen sich Bürger schnell und verlässlich über Gesundheitsthemen informieren können.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5264582
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/epd
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.